Anzeige

POP-Verordnung: EU-Institutionen einigen sich

BDE: Verschärfung der EU-Grenzwerte für POP-haltige Abfälle ist eine Herausforderung für die Recyclingbranche.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat den Kompromiss zur POP-Verordnung als einen geeigneten Beitrag zur Schadstoffvermeidung begrüßt. „Die Einigung der europäischen Institutionen ist ein ambitionierter, aber realisierbarer Mittelweg zwischen beiden umweltpolitischen Strategien Kreislaufwirtschaft und Zero-Pollution-Politik“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.

Zugleich hob Kurth hervor, dass die Verschärfung der Grenzwerte nicht zu stark ausgefallen sei. Eine zu starke Verschärfung hätte die Waage von Kreislaufwirtschaft und Zero-Pollution-Politik aus dem Gleichgewicht gebracht. Das Recycling bestimmter Materialien wäre dann aufgrund der Zero-Pollution-Politik unter Umständen ausgeschlossen.

Am vergangenen Montag hatten sich alle drei EU-Institutionen auf neue Grenzwerte für das Recycling von Abfällen, die schwer abbaubare (persistente) organische Schadstoffe enthalten, geeinigt. Die Kommission, der Rat und das Parlament hatten dazu im informellen Trilog einen Kompromiss zur Verschärfung der Grenzwerte ausgehandelt. Konkret sieht dieser für die Flammhemmer PBDE und HBCDD einen neuen Grenzwert von 500 mg/kg vor.

Stufenweise Absenkung der Grenzwerte

Nachdem die Kommission diesen Grenzwert bereits in ihrem Vorschlag empfohlen hatte, hatte sich das Parlament bei seiner Abstimmung im Mai dieses Jahres für einen niedrigeren Grenzwert von 200 mg/kg ausgesprochen. Letztendlich einigten sich die Parteien nun auf 500 mg/kg. Das bedeutet für das mechanische Recycling von POP-haltigen Abfällen, dass die bromierten Flammhemmer, PBDE (in Elektrogeräten) und HBCDD (in Wärmedämmplatten), nur noch bis zu einem Wert von 500 mg/kg recycelt werden dürfen. Diese Regelung tritt frühestens Anfang nächsten Jahres in Kraft. In der Folge sehen die europäischen Institutionen bei PBDE eine schrittweise Verschärfung auf 350 mg/kg nach drei Jahren (frühestens im Sommer 2025) und auf 200 mg/kg nach fünf Jahren (frühestens im Sommer 2027) vor. Bei HBCDD beläuft sich die Senkung des Grenzwertes auf 200 mg/kg nach fünf Jahren (ebenfalls frühestens im Sommer 2027). Damit wurde die Möglichkeit einer stufenweisen Anpassung der Branche an die neuen Grenzwerte geschaffen.

Einen wichtigen Faktor bei der Umsetzung sieht der BDE in der stufenweisen Absenkung der Grenzwerte. Dadurch ergibt sich für die Recyclingbranche die Chance, die durch die Absenkung entstehende Herausforderung für den Wirtschaftszweig über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzufedern. Aktuell sind die Messmethoden der Schadstoffbelastung besonders im Inputstrom noch zu ungenau, was die Umsetzung der Vorgaben erschwert.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die neuen europäischen Grenzwerte sichern eine möglichst geringe Schadstoffbelastung im Recyclingprozess. Dennoch ist es für die Kreislaufwirtschaft von großer Relevanz, dass der Rat und die Kommission den Grenzwert von 500 mg/kg durchgesetzt haben, um die Verbrennung und Deponierung von POP-haltigen Abfällen nicht weiter zu fördern. Die Folge ist, dass die Branche gegenwärtig vor der großen Aufgabe steht, in den nächsten Jahren bessere Messmethoden zu entwickeln, um die Praxistauglichkeit der Grenzwerte zu gewährleisten und das Recycling POP-haltiger Abfälle im Sinne des im Green Deal verankerten Ziels der Kreislaufwirtschaft weiterhin zu ermöglichen.“

Quelle: BDE

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation