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Europäisches Parlament stimmt für Erweiterung des EU-ETS

Einbeziehung der Thermik in den Emissionshandel muss auf europäischer Ebene erfolgen.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. hat das gestrige Votum des Europäischen Parlaments für die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ab dem 1. Januar 2026 begrüßt.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Nationale Insellösungen bei der CO₂-Bepreisung helfen weder dem Klimaschutz noch der Kreislaufwirtschaft. Der BDE hat sich immer für eine europäische Lösung eingesetzt.“

Kurth übte anlässlich des Votums des Europäischen Parlaments für die Einbeziehung der Thermik in den EU-ETS deutliche Kritik an dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in Deutschland: „Ein nationaler Alleingang zur Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in die CO₂-Bepreisung ist grundsätzlich der falsche Weg. Der CO₂-Ausstoß der thermischen Abfallverwertung muss EU-weit einheitlich und verbindlich mit der Erweiterung des europäischen Emissionshandels erfasst werden. Ziel muss der faire Wettbewerb aller Akteure der Abfallbehandlung sein.“

Gleichzeitig verwahrte sich der BDE-Präsident dagegen, thermische Abfallbehandlungsanlagen grundsätzlich in Frage zu stellen. Kurth: „Thermische Abfallbehandlungsanlagen sind integraler Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Sie sind notwendig, um nicht recyclingfähige Materialien aus den jeweiligen Stoffkreisläufen auszuschleusen und diese nur nach einer solchen Vorbehandlung zu deponieren.“

Die Europäische Kommission muss nun dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Ende 2024 einen Bericht vorlegen, in dem sie die möglichen Auswirkungen der Einbeziehung von thermischen Abfallverwertungsanlagen für Siedlungsabfälle in das EU-EHS auf die Beseitigung von Abfällen auf Deponien in der Union und auf Abfallausfuhren in Drittländer untersucht. In dieser Folgenabschätzung prüft die Kommission auch die Möglichkeit, andere Abfallbewirtschaftungsprozesse in das EU-EHS einzubeziehen, insbesondere die Deponierung. Nur mit einer europäischen Emissionsregulatorik wird aus BDE-Sicht „ein Level-Playing-Field zwischen den Akteuren einerseits und den EU-Mitgliedstaaten andererseits“ geschaffen.

Nach der gestrigen Behandlung des Regelwerks im EU-Parlament erfolgt nun die Rücküberweisung an den ENVI-Ausschuss zu interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Rat.

Quelle: BDE

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