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Lebenslanges Lernen: Kommission stärkt Zugang zu Weiterbildungen

Individuelle Lernkonten und Qualifikationen zum Nachweis von Lernergebnissen, sogenannte Microcredentials, sollen dazu beitragen, dass alle Menschen jederzeit und lebenslang Zugang zu Weiterbildungsangeboten haben.

Die Europäische Kommission hat dazu heute Vorschläge für Empfehlungen des Rates vorgelegt. Ziel ist es, dass bis 2030 mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen jährlich an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen können. Darauf hatten sich die Mitgliedsländer auf dem EU-Sozialgipfel in Porto im Juni dieses Jahres geeinigt. Kommissionvizepräsident Margaritis Schinas erklärte: „Die heute vorgelegten Vorschläge stellen sicher, dass Weiterbildung in jeder Lebensphase stattfinden kann, dass sie flexibel ist und alle darauf zugreifen können. Dies ist ein großer Schritt, um mehr Menschen die Teilnahme an Lern- und Weiterbildungsangeboten zu ermöglichen.“

Die EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Mariya Gabriel, ergänzte: „Um einen gerechten Übergang zu gewährleisten, ist es wichtig, dass jeder Mensch unabhängig von seiner persönlichen Situation flexible, modulare und leicht zugängliche Lern- und Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen kann. Der europäische Ansatz für Microcredentials wird die Anerkennung und Validierung dieser Lernerfahrungen erleichtern. Er wird die Rolle der Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen bei der Verwirklichung des lebenslangen Lernens in der gesamten EU stärken und es ihnen ermöglichen, sich für ein breiteres, vielfältigeres Spektrum von Lernenden zu öffnen.“

EU-Kommission
Foto: EU-Kommission

Nach Abschluss der allgemeinen und beruflichen Erstausbildung nehmen zu wenige Menschen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Oft ist Zeit- oder Geldmangel die Ursache dafür, dass keine neuen Kompetenzen erworben oder bestehende Kompetenzen nicht erweitert werden, oder den Menschen sind die vorhandenen Lernangebote und ihre Vorteile gar nicht bekannt. So wird beispielsweise schon jetzt an über 90 Prozent der Arbeitsplätze in fast allen Branchen ein gewisses Maß an digitaler Kompetenz benötigt, während im Jahr 2019 nur 56 Prozent der Erwachsenen über grundlegende digitale Kompetenzen verfügten. Der digitale und ökologische Wandel kann nur gelingen, wenn die Arbeitskräfte die richtigen Kompetenzen besitzen. Durch die Covid-19-Pandemie ist der Umschulungs- und Weiterbildungsbedarf weiter gestiegen, da sich der Arbeitsmarkt verändert und sich die Menschen auf neue Nachfragesituationen in den unterschiedlichen Sektoren einstellen müssen.

Individuelle Lernkonten

Die Kommission will mit ihrem Vorschlag sicherstellen, dass alle Menschen jederzeit und lebenslang Zugang zu relevanten Weiterbildungsangeboten haben, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, und zwar unabhängig davon, ob sie gerade einer Beschäftigung nachgehen oder arbeitslos sind.

Hierzu setzt die vorgeschlagene Empfehlung des Rates bei den größten Hindernissen an, die den Menschen bei der Aufnahme einer Weiterbildung im Wege stehen – Motivation, Zeit und Geld – und ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, in Abstimmung mit den Sozialpartnern

  • individuelle Lernkonten einzurichten und allen Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter Weiterbildungsansprüche zu gewähren;
  • eine Liste arbeitsmarktrelevanter und qualitätsgesicherter Weiterbildungsangebote festzulegen, die für eine Finanzierung aus den individuellen Lernkonten infrage kommen, und diese Liste in einem digitalen Verzeichnis zugänglich zu machen, das sich z. B. über Mobilgeräte abfragen lässt;
  • Beratungs- und Validierungsmöglichkeiten für bereits erworbene Kompetenzen zu schaffen und bezahlten Ausbildungsurlaub einzuführen.

Der innovative Charakter dieses Vorschlags besteht darin, dass die Menschen selbst bei der Kompetenzentwicklung im Mittelpunkt stehen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Finanzierung auf den individuellen Weiterbildungsbedarf abzustimmen.

Microcredentials

Microcredentials bescheinigen Lernergebnisse, die im Rahmen einer kleineren Lernerfahrung (z. B. einem kurzen Kurs oder einer Schulung) erzielt wurden. Sie sind ein flexibles, zielgerichtetes Instrument, das die Menschen beim Erwerb der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen unterstützt, die sie für ihre persönliche und berufliche Entwicklung benötigen.

Die Kommission will mit ihrem Vorschlag sicherstellen, dass Microcredentials institutions-, unternehmens-, branchen- und grenzübergreifend funktionieren. Hierzu sollten sich die Mitgliedstaaten auf Folgendes einigen:

  • eine gemeinsame Definition für Microcredentials,
  • Standardelemente für die Beschreibung von Microcredentials und
  • Schlüsselprinzipien für die Entwicklung und Ausstellung von Microcredentials.

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Microcredentials von hoher Qualität sind und auf transparente Weise ausgestellt werden, sodass man auf die bescheinigten Inhalte vertrauen kann. Auch bei Lernenden, Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden, die einen realen Nutzen aus den Microcredentials ziehen, wird dies die Akzeptanz fördern. Der Vorschlag umfasst zudem Empfehlungen zur Berücksichtigung von Microcredentials in den Strategien für die allgemeine und berufliche Bildung und den Arbeitsmarkt. So soll es allen Menschen ermöglicht werden, auf inklusive, maßgeschneiderte Art und Weise neue oder ergänzende Kompetenzen zu erwerben.

Das europäische Konzept für Microcredentials ist eine der zentralen Leitinitiativen für die Verwirklichung des europäischen Bildungsraums bis 2025. Microcredentials können in den Katalog von Lernangeboten aufgenommen werden, die mit den individuellen Lernkonten genutzt werden können.

Nächste Schritte

Nun beginnen die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die Vorschläge. Nach der Annahme durch den Rat wird die Kommission die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und weitere relevante Partner bei der Umsetzung der Empfehlungen des Rates unterstützen. Die Berichterstattung über die individuellen Lernkonten und das Monitoring erfolgen im Rahmen des Zyklus des Europäischen Semesters.

Hintergrund

Das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen ist in der europäischen Säule sozialer Rechte festgeschrieben (Grundsatz 1). Alle Menschen sollten kontinuierlich Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung haben, und sie sollten aus einem Katalog diejenigen Angebote für die Kompetenzentwicklung auswählen können, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Angesichts des ständigen Wandels in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt sind Kompetenzen die wichtigsten Bausteine für den Erfolg aller Bürgerinnen und Bürger.

Auf dem Sozialgipfel von Porto und auf der Juni-Tagung des Europäischen Rates hatten die Staats- und Regierungschefs die im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte festgelegten EU-Kernziele für 2030 begrüßt. Zu diesen Zielen zählt die Vorgabe für 2030, dass mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen sollten. Im Jahr 2016 lag die Beteiligung jedoch nur bei 37 Prozent pro Jahr, und in den Jahren zuvor waren die Zuwächse gering. Wenn dieser Trend anhält, kann das vorgegebene Ziel nicht erreicht werden, und genau deshalb sind die Vorschläge für individuelle Lernkonten und Microcredentials so wichtig. In den vorgelegten Vorschlägen werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, mit den Sozialpartnern und allen anderen Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um Weiterqualifizierung und Umschulungen für alle Menschen zu einer Selbstverständlichkeit zu machen.

Die Vorschläge für eine Empfehlung des Rates zu individuellen Lernkonten und für eine Empfehlung des Rates zu Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit sind die letzten der zwölf Leitinitiativen, die im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda und des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte angekündigt worden waren. Das europäische Konzept für Microcredentials ist zugleich auch eine der zentralen Leitinitiativen für die Verwirklichung des europäischen Bildungsraums bis 2025.

Quelle: EU-Kommission

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