Durch vermehrte Umwelt- und Klimaprobleme sowie neue Anforderungen der Konsumenten gewinnt die Werbung mit Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. Sogenannte „Sustainability Claims“ wie „recycelbar“, „biologisch abbaubar“ oder „aus 100% Rezyklat“ werden dabei gerne eingesetzt. Das dritte Forum Kreislaufwirtschaft am 26. August 2021 dreht sich daher um das Thema „Sustainability Claims – richtiger Umgang und Kennzeichnung“ und wird auch als Live-Stream übertragen.
Unternehmen haben Interesse daran, ihr ökologisches Verhalten und die umweltfreundlichen Eigenschaften ihrer Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten. Das liegt auch daran, dass Konsument*innen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit legen. Werbe- bzw. Marketingmassnahmen rund um diesen Themenbereich kommen in verschiedenen Formen vor: durch wörtliche Auslobungen, durch Bilder, Symbole oder auch grafische Elemente. So auch die von Swiss Recycling bereitgestellten Piktogramme, welche den Konsument*innen den Schweizer Entsorgungswegs eines Produkts kennzeichnen sollen.
Patrik Geisselhardt, Geschäftsführer von Swiss Recycling, betont: „Die Kennzeichnung der Kreislauffähigkeit eines Produkts kann eine Chance für Unternehmen sein und hilft auch den Konsument*innen bei ihren Kaufentscheidungen. Es gilt dabei aber zu beachten, dass die Claims wahr und nicht irreführend sind.“ Das heisst konkret, dass Produkte, die als „recycelbar“ oder „biologisch abbaubar“ gekennzeichnet sind, auch wirklich in der Schweiz recycelbar oder kompostierbar sind. Also, dass nicht nur eine theoretische, sondern eine praktische Rezyklierbarkeit (inkl. nationalem Sammelsystem) gegeben ist.
Das ist oft verwirrend
Konsumierende wissen oft nicht mehr, was wirklich nachhaltig ist und was nicht oder konkret, was wie entsorgt werden muss. Ein Beispiel: Einwegprodukte aus Bioplastics, welche durch ihren Namen eine gewisse Umweltfreundlichkeit suggerieren und oft als „biologisch abbaubar“ gekennzeichnet sind, gehören nicht in den Kompost. Das ist für den Konsumierenden leider oft verwirrend. Es gibt in der Schweiz zudem keine gesetzliche Regelung, dass der richtige Entsorgungsweg auf einem Produkt oder einer Verpackung abgedruckt werden muss. Es gilt aber sehr wohl das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
Umso wichtiger ist es, Leitlinien basierend auf internationalen Standards für Unternehmen zu schaffen, damit diese die Konsumierenden bestmöglich und transparent über den richtigen Entsorgungsweg und die Materialzusammensetzung informieren können. Genau deshalb erarbeitet Swiss Recycling einen Leitfaden Produktebeschriftung, der Unternehmen Hilfestellung zur korrekten Beschriftung ihrer Produkte und Verpackungen gibt. So soll die Transparenz den Konsumierenden gegenüber erhöht werden.
Bestrebungen der ganzen Wertschöpfungskette
Um vermehrt auch Produkte zum Beispiel aus Kunststoff oder Papier und Karton als „recycelbar“ auszuloben, laufen in den Themenplattformen der Drehscheibe Kreislaufwirtschaft und Allianz Design for Recycling Plastics diverse Bestrebungen. So wird mit Vertreter*innen der ganzen Wertschöpfungskette beispielsweise an einem konsumentenfreundlichen und national koordinierten Sammelsystem für Kunststoff-Verpackungen und Getränkekartons gearbeitet.
Das Forum Kreislaufwirtschaft „Sustainability Claims – richtiger Umgang und Kennzeichnung“ am 26. August 2021 in Aarau thematisiert diese Aspekte rund um die Kennzeichnung und aktuelle sowie zukünftige Entwicklungen im Bereich Kreislaufwirtschaft.
Quelle: Swiss Recycling