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Bundesrat beschließt Mantelverordnung – BDE, BRB und IGAM erleichtert

Branchenvertreter begrüßen Verabschiedung der Verordnung nach jahrelanger intensiver Diskussion.

Die Branchenorganisationen BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB) e. V. und Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) haben die Verabschiedung der Mantelverordnung im Bundesrat mit Erleichterung zur Kenntnis genommen.

„Mit dem heutigen Beschluss hat ein langwieriger Erarbeitungsprozess doch noch ein glückliches Ende gefunden“, hieß es am Freitag bei allen drei Verbänden. Zuvor hatte die Länderkammer auf ihrer Sitzung das Regelwerk mit einer sogenannten Länderöffnungsklausel beschlossen.

Die Aufnahme der Länderöffnungsklausel (§ 8 Abs. 8 BBodSchV) war bis zuletzt besonders umstritten. Während der Bundestag das Regelwerk mit dieser Klausel in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung verabschiedete, hatte sich der im Bundesrat federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wie bereits in der ersten Beratung des Bundesrates gegen die Länderöffnungsklausel positioniert. In der Gesamtschau dürfte jedoch die grundsätzliche Annahme des Verordnungspakets eine höhere Bedeutung haben, sodass der Bundesrat die Mantelverordnung nun auch mit der Länderöffnungsklausel angenommen hat.

BDE-Präsident Peter Kurth äußerte sich zufrieden über das Ergebnis: „Mit der Verabschiedung der Mantelverordnung haben wir einen wichtigen Meilenstein für das mineralische Recycling erreicht. Gerade das Ringen um die Länderöffnungsklausel hat gezeigt, dass die verabschiedete Mantelverordnung ein Kompromiss aller Beteiligten ist.“

Der Vertreter der IGAM, Dieter Kersting, ergänzte: „Die Verabschiedung der Mantelverordnung ist für die Schlackeaufbereiter in erster Linie ein Erfolg. Besonders auf längere Sicht werden die bundeseinheitlichen Vorgaben den Ersatzbaustoffen zu größerer Akzeptanz verhelfen. Trotzdem sind in der jetzt verabschiedeten Fassung einige für uns nicht so gute Regelungen, die wir akzeptieren mussten und sicherlich in der Evaluierung überprüft werden.“

Der Vorsitzende der BRB, Michael Stoll, ging in seiner Stellungnahme auch auf die nun für die Recyclingbaustoffbranche anstehenden Änderungen ein: „Wir begrüßen den Beschluss des Bundesrates ausdrücklich und sind erleichtert, dass nun endlich ein Abschluss gefunden wurde. Mit der erfolgreichen Verabschiedung werden sich unsere Mitgliedsunternehmen zeitnah auf die neuen Regelwerke einstellen. Besonders die Gütesicherung von Ersatzbaustoffen wird dabei ein neues Aufgabenfeld sein, auf dem wir uns konstruktiv für die Unternehmen einbringen werden.“

Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren wird die Mantelverordnung nun aller Voraussicht nach im Sommer 2023 in Kraft treten. Bereits zwei Jahre später steht im Herbst 2025 eine Evaluierung des Verordnungspakets an.

Quelle: BDE

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