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Offener Brief zur Behandlungsverordnung: Technologieoffener Ansatz erforderlich

Offener Brief der Verbände BDE, BDSV, bvse und VDM an Staatssekretär Jochen Flasbarth, die Ministerpräsidenten und Umweltminister der Länder:*

Am Freitag, den 7. Mai 2021 wird der Bundesrat über die Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beraten (TOP 14b, BR-Drs. 214/21). Hierzu liegt Ihnen die Empfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (BR-Drs. 214/1/21). Wir appellieren an die Länder, die in Ziffer 4 geplante Ausnahme von der Separierungspflicht für Wertstoffe vor einer mechanischen Zerkleinerung anzunehmen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat in einem Schreiben an die Länder Bedenken geäußert, dass Schadstoffe ohne eine vorherige manuelle Entnahme in andere Stoffe weitergetragen werden könnten und damit deren Verwertung behindern. Wir stimmen zwar zu, dass eine ordnungsgemäße Schadstoffentfrachtung unerlässlich ist, aber das anzuwendende Verfahren muss unbedingt technologieoffen sein. Genau dies will der Vorschlag in Ziffer 4 ermöglichen. Er hebt bewusst darauf ab, dass davon nur abgesehen werden darf, wenn eine vergleichbare Effizienz nachgewiesen werden kann. Nur zum Teil kommen mechanische Verfahren bei der Schadstoffentnahme zum Einsatz, die auf Grundlage der jetzigen technikoffenen Anlage 4 des ElektroG II erfolgreich umgesetzt werden.

Bei fest eingebauten und teilweise verklebten Batterien, in Smartphones, Tablets oder anderen mobilen Geräten, werden bereits heute Verfahren zur mechanischen Öffnung wie die Druckwellstoßtechnik oder das automatisierte Aufbrechen oder Aufschneiden angewendet. Diese Verfahren, die in Deutschland entwickelt und gefördert werden, würden durch die Einschränkung auf eine händische Entnahmepflicht obsolet. Sicherlich wird ein Teil der gelisteten Bauteile, Gemische und Stoffe in Abs. 1 aktuell durch händische Demontage entfernt. Für den Rest existieren aber leistungsfähige und effiziente mechanische Verfahren.

Darüber hinaus entwickelt und erforscht der Anlagen- und Maschinenbau in Deutschland ständig neue und bessere Aufbereitungstechniken zur Abfallbehandlung. Durch die restriktive Vorgabe der Entfernung der Materialien ohne Maschineneinsatz und damit ohne eine Möglichkeit für Alternativen zur händischen Demontage fallen wir technologisch weit zurück. Der Technologieverzicht führt an dieser Stelle außerdem zum Aufrechterhalt und ggf. auch weiteren Ausbau körperlich schwerer Arbeit. Ferner ist mit erheblichen Kostensteigerungen von ca. 70 Mio. € p.a. für die Industrie und am Ende auch für die Bürgerinnen und Bürger zu rechnen, ohne dass dafür einen vertretbarer Qualitätsgewinn erzielt wird.

Im Gegenteil, in der Praxis muss aufgrund der verfügbaren Vollzugsressourcen davon ausgegangen werden, dass die Kostensteigerungen dazu führen, dass weitere Mengen nicht in die dafür vorgesehenen Wege gelangen. Dadurch könnte es sogar zu einem Rückgang der Erfassungsmengen kommen. Eine umweltgerechte und effiziente Wertstoff- und Schadstoffseparierung ohne den Eintrag von Schadstoffen in die generierten Stoffströme ist natürlich auch im Sinne der Behandler, um sichere und hochwertige Sekundärrohstoffe zu erzeugen.

Ein weiterer Einwand lautet, dass das Brandrisiko durch lithiumhaltige Batterien steigen könnte. Eine Missachtung des Brandrisikos führt unweigerlich zur Aufgabe oder Beendigung des Betriebs einer Verwertungsanlage für Elektroaltgeräte. Es liegt also schon im Eigeninteresse der Anlagenbetreiber alles zu unterlassen, was das Brandrisiko erhöht. Weiterhin muss beachtet werden, dass nur ein kleiner Teil der Altgeräte Batterien enthält. Zudem sind batteriehaltige Geräte ohnehin bereits an den Sammelstellen getrennt zu erfassen.

An dieser Stelle unterstreichen wir nochmals, dass die in Deutschland tätigen Verwerter von Elektroaltgeräten nicht jede Art von Altgeräten einfach schreddern. Viele händische Demontageprozesse, gerade im Hinblick auf die Schadstoffentnahme, sind unumgänglich und werden auch weiterhin verantwortlich durchgeführt. Häufig erfolgt dies in Kombination mit einer schonenden mechanischen Vorzerkleinerung, die den Schadstoffentfrachtungs- und Wertstoffseparierungsprozess deutlich beschleunigt, ohne Schadstoffe freizusetzen oder ressourcenrelevante Materialverluste zu erzeugen. Sie werden genauso wie die eingesetzten mechanischen Verfahren umfassend durch Genehmigungsbehörden und Zertifizierer auf ihre Umweltauswirkungen und Effizienz überwacht.

Die gegenständliche Rechtsverordnung sollte nicht die Art der Behandlung vorschreiben, sondern lediglich das Ziel formulieren. Die Recyclingwirtschaft hat Verfahren entwickelt und Investitionen im mehrstelligen Millionenbereich in Anlagen getätigt, mit denen eine selektive Gewinnung der in den Elektroaltgeräten enthaltenen Rohstoffe in sehr hohem Maße gelingt. Grundsätzlich erfolgt das Recycling in einer Kette von Sortier- und Zerlegeschritten, vom Groben ins Feine, manuell und maschinell. Die eingesetzten Verfahren funktionieren einwandfrei und umweltgerecht. Die Einschränkung oder gar der Ausschluss zugelassener Verarbeitungstechniken widersprechen dem Gedanken die „Beste verfügbare Technik“ einzusetzen.

Wir plädieren eindringlich für einen unbedingt technologieoffenen Ansatz wie ihn Ziffer 4 der Empfehlungsdrucksache vorsieht und hoffen, dass wir Ihre Bedenken hinsichtlich einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ausräumen konnten.

* Wann immer das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies lediglich der besseren Lesbarkeit. Gemeint sein können aber alle Geschlechter (Recyclingportal.eu – Redaktion).

Quelle: BDE, BDSV, bvse, VDM (Offener Brief der Verbände)

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