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ASA sieht in kleiner Novelle der Bioabfallverordnung zahnlosen Tiger

Verordnungsentwurf ist an vielen Stellen zu kurz gedacht.

Der veröffentliche Referentenentwurf zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen beinhaltet die kleine Novelle der Bioabfallverordnung. Die kleine Novelle soll die notwendigen verbindlichen Regelungen schaffen, um die Reduzierung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt langfristig zu fördern. Um diese Zielsetzung zu erreichen, werden neue Voraussetzungen festgelegt.

Grundsätzlich begrüßt die ASA, dass dem Ziel der Verbesserung der Qualität der getrennt erfassten Bioabfälle auch seitens des Gesetzgebers die notwendige Aufmerksamkeit zugesprochen wird. Allerdings kommt der Verordnungsentwurf an vielen Stellen zu kurz. So fehlt die letzte Konsequenz, die Verantwortung an alle Akteure in der Wertschöpfungskette zu adressieren.

„Die gesamte Verantwortung der Qualitätssicherung wird durch die Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung nur auf die Betreiber der Bioabfallbehandlungsanlagen übertragen. Dies ist viel zu kurz gedacht. Alle Akteure, Abfallerzeuger, Sammler und Aufbereiter müssen gleichermaßen und stärker in die Pflicht genommen werden. Hier ist eine Qualitätssicherung das richtige Mittel, um alle diejenigen in die Pflicht zu nehmen, die im gesamten Prozess für den Stoffstrom verantwortlich sind“, erklärt Johanna Weppel, Referentin der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA). Hier sieht die ASA dringenden Anpassungsbedarf, um die Qualitäten der getrennt erfassten Bioabfälle und daraus erzeugten Komposte und Gärreste dauerhaft zu gewährleisten.

„Sofern zwischen Erfassung und Behandlung der Bioabfälle ein Umschlag erfolgt, müssen auch sämtliche Pflichten und Erfordernisse auf die Umschlagstelle verlagert werden, da aus verschiedenen Sammelgebieten die Bioabfälle nach vorherigem Umschlag vermischt an die Behandlungsanlagen angeliefert werden. Eine Kontrolle der angelieferten Abfälle in den Behandlungsanlagen würde zu diesem Zeitpunkt keine direkten qualitativen Rückschlüsse auf den Erzeuger mehr zulassen“, ergänzt Jan B. Deubig, Vorstand der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) und stellvertretender Vorsitzender der ASA.

Allerdings sieht die ASA nicht nur Verbesserungsbedarf, die zuständigen Verantwortlichen stärker einzubinden und in die Pflicht zu nehmen, sondern auch bei der neu gestalteten Definition der Bioabfälle und dem möglichen Einsatz bioabbaubarer Kunststoffbeutel. In den Anhängen des Entwurfes werden Vorgaben für die Abbaubarkeit und eine bundeseinheitliche Kennzeichnung von bio-abbaubaren Kunststoffbeutel festgelegt. Der Einsatz von bio-abbaubaren Kunststoffbeuteln birgt nämlich auch verschiedene Nachteile, die noch einmal deutlich gemacht werden müssen. „Im Zweifelsfall können verschiedene Sammelbeutel nicht klar voneinander abgegrenzt werden und der Eintrag von Kunststoffbeuteln in den Bioabfall wird wahrscheinlicher“, stellt Jens Ohde, Vorstandsmitglied der ASA und Vertreter der Aktion #wirfuerbio, klar.

Insgesamt sieht die ASA in dem Verordnungsentwurf einen zahnlosen Tiger, weil der Entwurf an vielen Stellen hinter seinen Erwartungen an eine nachhaltige Reduzierung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt zurückbleibt. Der Betreiberverband fordert in seiner Stellungnahme, dass eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis auf Dauer möglich ist und dazu führt, dass die Ziele der Regelwerke, hier der Bioabfallverordnung, so umgesetzt werden, dass alle Akteure der Wertschöpfungskette in die Pflicht genommen werden und ein stetiger Austausch zu Verbesserung der Zielvorgaben gewährleistet wird.

Quelle: ASA

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