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SCIP: Ab dem 5. Januar 2021 müssen SVHC-haltige Produkte notifiziert werden

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) mit einer Konzentration oberhalb von 0,1 Milligramm pro Kilogramm pro Material in Produkten müssen von den Herstellern ab heute gemeldet werden – indem sie die Konzentrationen, die Bauteile und die Prüfdokumente in die neue SCIP-Datenbank eintragen.

In Deutschland ist derzeit nur eine formlose Meldepflicht an die ECHA, der Europäischen Chemikalienagentur, gemäß § 16f ChemG gefordert, die die Pflicht zur Nutzung der SCIP-Datenbank nicht beinhaltet. Wie lange dieser deutsche Weg durchgehalten werden kann, ist unklar. Wer sich zukunftssicher aufstellen und seine Produkte ins EU-Ausland verkaufen will, kommt an der SCIP-Datenbank nicht vorbei.

SVHC steht für „Substances of Very High Concern“ (besonders besorgniserregende Stoffe). SCIP steht für „Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)“. Dies sieht die EU-Gesetzgebung (EU) 2018/851 vor.

Bisher musste man dies seinem B2B-Kunden lediglich formlos mittteilen oder dem Endkunden innerhalb einer Frist von 45 Tagen auf Anfrage Auskunft erteilen. Die nun zu benutzende SCIP-Datenbank hat einen öffentlichen Teil, in dem zum Beispiel B2B-Kunden oder Endverbraucher, aber auch Entsorger SVHC-Informationen einsehen können. Der nichtöffentliche Teil enthält die Prüfdokumente und ist zur Einsicht unter anderem von Aufsichtsbehörden vorgesehen.

Sind Ihre Produkte SVHC-frei?

Das wissen Sie erst, wenn Sie valide Prüfdokumente vorliegen haben. Vielen Produkten kann man aber auch schon ansehen, dass sie SVHC-haltig sind. Beispiele dafür sind Produkte mit Aluminium- oder Messinglegierungen, mit Steckerkontakten oder bestimmten elektronischen Bauteilen.

Die neue Transparenz der öffentlich einsehbaren SCIP-Datenbank lädt regelrecht dazu ein, gerade bei solchen Produkten zu schauen, ob diese auch in der Datenbank gemeldet sind. Sowohl Marktbegleiter als auch Aufsichtsbehörden können Herstellern auf diesem Weg Sorgen bereiten. War der Produktverantwortliche bislang nur reaktiv tätig, muss er als Konsequenz nun in die Prävention gehen.

Das Team der trade-e-bility GmbH unterstützt bei der Beratung über die Wahl der ökonomisch sinnvollen Mittel bis hin zur Eingabe der Meldungen in die SCIP-Datenbank. Boris Berndt steht für Fragen gerne zur Verfügung: Telefon 040/54090410-8 oder info@trade-e-bility.de.

Quelle: trade-e-bility GmbH

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