Am 1. Januar 2021 ist das neue Batteriegesetz (BattG2) in Kraft getreten. Es enthält maßgebliche Änderungen für Hersteller, aber auch zum Beispiel für Onlinehändler als Vertreiber von Batterien.
Wer in Deutschland Batterien in Verkehr bringt, vertreibt oder herstellt, muss diese seit dem 1. Januar 2021 bei der Stiftung EAR registrieren. Dabei ist es ganz unerheblich, ob es sich dabei um eine kleine Batterie in einem Hörgerät oder eine schwere Starterbatterie für Kraftfahrzeuge handelt, denn betroffen sind Industrie-, Fahrzeug- und Gerätebatterien. Und auch Batterien, die in Elektrogeräten enthalten sind, müssen registriert werden.
Lediglich Batteriehersteller, die bereits bis zum 31. Dezember 2020 beim Umweltbundesamt korrekt angezeigt waren, haben für ihre Registrierung bei der Stiftung EAR eine einjährige Übergangsfrist, die am 31. Dezember 2021 ausläuft. Bei Unsicherheiten oder Fragen zum Batteriegesetz stehen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter Tel. 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.
Die wichtigsten Batteriegesetz-Änderungen 2021 im Kurzüberblick sind hier zu finden. Die take-e-way GmbH bietet dazu ein kostenfreies Webinar an. Zur Anmeldung.
Quelle: take-e-way GmbH