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Bundeskabinett beschließt Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Unter anderem werden die arbeitsplatzbezogenen Regelungen zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden, radioaktiven Edelgas Radon um wichtige Mess- und Informationspflichten an die zuständige Behörde ergänzt.

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes beschlossen. Die Novelle greift technische Fortschritte bei industriellen Anwendungen auf und trägt Erkenntnissen für den Vollzug Rechnung, die sich seit Inkrafttreten des 2018 umfassend novellierten Strahlenschutzrechts ergaben, beispielsweise beim Radon-Schutz. Das hohe Schutzniveau des Strahlenschutzes soll so weiterhin umfassend und konsequent gewährleistet und zugleich praktikabler werden.

Das Änderungsgesetz sorgt der Auffassung der Bundesregierung nach mit einer Reihe kleinerer Anpassungen und Ergänzungen dafür, den Vollzug des Strahlenschutzrechts weiter zu verbessern – auch durch Vereinfachungen. So werde es etwa den zuständigen Behörden erleichtert, den umfassenden Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung mit Hilfe von Anordnungen zu gewährleisten. Und die arbeitsplatzbezogenen Regelungen zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden, radioaktiven Edelgas Radon werden um wichtige Mess- und Informationspflichten an die zuständige Behörde ergänzt, die so schneller von der Aufgabe oder Veränderung eines Arbeitsplatzes mitbekomme.

Außerdem müssen künftig sogenannte Ultrakurzpulslaser, die im industriellen Bereich zur Anwendung kommen und Röntgenstrahlung erzeugen, aber eine bestimmte Strahlungsdosis nicht überschreiten, bei der zuständigen Behörde angezeigt werden; einer Genehmigung bedarf es für diese Anlagen nicht mehr. Das trägt laut Bundesregierung dem unterschiedlichen Gefahrenpotential von Lasergeräten, die Röntgenstrahlung erzeugen, Rechnung und verringert bürokratischen und organisatorischen Aufwand. Auch Klarstellungen im Zusammenhang mit der Genehmigungs- und Anzeigepflicht von Röntgengeräten würden zu einer besseren Vollziehbarkeit der entsprechenden Regelungen beitragen.

Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

Quelle: Bundesumweltministerium

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