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Verpackungsabfall: „Onlinemarktplätze müssen besser kontrolliert werden“

UBA: Onlineplattformen sollen bei Einhaltung des Verpackungsgesetzes mitarbeiten.

Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, Betreiber von Onlinemarkplätzen zu verpflichten, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen sicherzustellen. „Auch digitale Marktplätze können mehr für den Umweltschutz tun. Wir empfehlen daher, dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben. Dies sollte gesetzlich festgeschrieben werden“, erklärt UBA-Präsident Dirk Messner.

Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Pflicht für die Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Sie werden dann an den Kosten der Sammlung und Verwertung beteiligt. Bislang haben sich knapp 200.000 Unternehmen registriert, das ist ein Zuwachs von gut 17 Prozent gegenüber 2019. Damit kommen heute rund drei Mal so viele Unternehmen ihrer Produktverantwortung nach, wie noch vor vier Jahren.

Gehen tatsächlich mehr Verpackungsabfälle ins Recycling und nicht in die Verbrennung?

Wie das UBA berichtet, sei durch das neue Verpackungsgesetz die Verpackungsentsorgung in Bewegung geraten. Ein sehr hoher Anteil – derzeit rund 80 bis 90 Prozent – der bei den dualen Systemen beteiligten Verpackungen würde tatsächlich ins Recycling und nicht in die Verbrennung gehen. Kunststoffverpackungen seien 2019 zu 58,5 Prozent werkstofflich verwertet worden – eine laut UBA gut 50 Prozent größere Menge als im Vorjahr. „Unsere Verpackungen werden in sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande“, widerspricht Dirk Messner.* Das Verpackungsgesetz leiste so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz: „Denn jede Tonne Kunststoff, die wir als Werkstoff recyceln, spart etwa zwei Tonnen CO2. Hochgerechnet auf die Gesamtmenge des werkstofflich recycelten Kunststoffs in Deutschland ergibt sich eine Einsparung von etwa 900.000 Tonnen CO2 pro Jahr.“

Den Angaben zufolge fielen 2018 in Deutschland einschließlich Gewerbe 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an, das sind 227,5 Kilogramm pro Kopf. 8,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfall seien allein bei privaten Endverbrauchern angefallen, das entspricht 107,2 Kilogramm pro Einwohner. Es gibt Möglichkeiten, dem entgegenzusteuern, zeigt Messner auf: „Viele Produkte können auch mit weniger Verpackung oder sogar unverpackt verkauft werden, etwa große Teile des Obst- und Gemüsesortiments im Supermarkt.“

Weitere Potentiale zur Verpackungsvermeidung bieten Mehrweg-Versandverpackungen im Onlinehandel und Mehrweg-To-Go-Verpackungen, also für Essen und Trinken unterwegs. Hier geht der Trend genau in die falsche Richtung, so die UBA-Erkenntnisse: Bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Er betrug 2018 nur noch 41,2 Prozent. Eine Trendumkehr sei dringend nötig und auch möglich. So sollten nach Auffassung des Umweltbundesamtes Discounter Getränke auch in Mehrwegflaschen anbieten – zu gleichen oder niedrigeren Preisen als Einweg. Auch im Online-Handel könnten deutlich mehr Mehrweg-Versandverpackungen zum Einsatz kommen, die von den Kunden kostenlos zurückgeschickt werden können.

Wo Mehrwegverpackungen keine Option sind, sollten die Verpackungen nicht nur materialsparend designt sein, sondern auch Rezyklate enthalten. Grundsätzlich könnten auch viel mehr Verpackungen aus Rezyklaten aus dem gelben Sack/der gelben Tonne hergestellt werden. Rezyklate werden bisher etwa in Verpackungen für Reinigungsmittel und Farben eingesetzt. Messner sieht da deutlich mehr Potentiale. Auch bei Pflanztöpfen, Paletten oder Baumarktartikeln könnten deutlich mehr Rezyklate eingesetzt werden. Dass Verpackungen aus recycelten Verpackungsabfällen aus der gelben Tonne die Regel werden, sollte das Ziel sein. Nur so könnten Kreisläufe geschlossen und der Bedarf an Rohstoffen reduziert werden.

Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt nunmehr einen Rezyklateinsatz in PET-Einwegflaschen von 25 Prozent ab 2025 und 30 Prozent in allen Einwegflaschen aus Kunststoff ab 2030 vor. Auch der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil des Europäischen Green Deal zielt darauf ab, die Rate der Verwendung von Sekundärmaterialien deutlich zu erhöhen.

Quelle: Umweltbundesamt (UBA, für den Inhalt verantwortlich)

*Diese Aussage ist nicht hinreichend belegt und damit belastbar (Die Redaktion).

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