Seit einem Jahr gelten in Deutschland für die Verpackungen aus privaten Anfallstellen hohe Recyclingquoten. Diese sind jedoch nur erreichbar, wenn die Wertstoffe in den Haushalten getrennt werden und nicht mit Restmüll vermischt und damit kontaminiert werden. In vielen Städten und Kreisen wird zudem von Sacksammlung auf Tonnensammlung umgestellt. Das führt oft zu einer deutlichen Verschlechterung des Sammelgemisches. Der Beirat der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat eine Empfehlung veröffentlicht, mit welcher bei einer Wertstoffsammlung mit der Tonne die Sammelqualität vor Ort deutlich verbessert werden soll.
Bundesweit lassen sich in der Praxis der Erfassung von Leichtstoffverpackungen teils erhebliche Fehlbefüllungen mit gemischten Siedlungsabfällen feststellen. Unter Umständen führt diese Fehlbefüllung dazu, dass der gesamte Inhalt eines Behälters als Restmüll entsorgt werden muss. „Das hochwertige Recycling einer großen Masse von Verpackungswertstoffen gelingt nur, wenn diese möglichst sauber und gut sortierbar sind“, erläutert Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, die Voraussetzung für die Erfüllung der Recyclingquoten. Verpackungen, die mit Restmüll und Anhaftungen verschmutzt sind, können weder gut sortiert noch hochwertig recycelt werden.
Der Beirat hat nun eine Vorgehensweise empfohlen, die im Zusammenwirken von Systemen, Sammlern und Kommunen umgesetzt werden kann: Bei wiederholter Fehlbefüllung einer Gelben Tonne erfolgt ein Hinweis an den Abfallerzeuger Abfallbesitzer zur Nachsortierung bis zur nächsten Abfuhr. Wird der Aufforderung zur Nachsortierung nicht nachgekommen, wird die Kommune hierüber informiert und kann eine gebührenpflichtige Entsorgung als Beseitigungsabfall durchführen. Im Wiederholungsfall kann die Anfallstelle, der private Endverbraucher beziehungsweise die vergleichbare Anfallstelle, im Einvernehmen mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zeitweilig von der Verpackungsentsorgung durch die Gelbe Tonne ausgeschlossen werden.
„Die Gelben Tonnen enthalten in großstädtischen Gebieten oft zwischen 30 und 40 Prozent Restmüll. Auf dem Land ist die Mülltrennung häufig deutlich besser. Die konsequente Qualitätssicherung vor Ort ist für die anspruchsvollen Ziele des Verpackungsgesetzes notwendig. Die Kampagne der Systeme „Mülltrennung wirkt!“ zahlt auch auf diese Ziele ein. Viele Maßnahmen greifen ineinander, um eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft zu etablieren“, sagt Gunda Rachut.
Beirat der Zentralen Stelle Verpackungsregister
Um die Erreichung der hohen Recyclingquoten zu begleiten, hat der Gesetzgeber einen Beirat bei der ZSVR installiert. Dieser Beirat „Erfassung, Sortierung, Verwertung“ hat die Aufgabe, eigenverantwortlich Empfehlungen zur Verbesserung der Erfassung, Sortierung und Verwertung wertstoffhaltiger Abfälle zu erarbeiten. Darüber hinaus werden Fragen von besonderer Bedeutung für die Zusammenarbeit von Kommunen und Systemen (§ 28 Absatz 5 VerpackG) erörtert. Der Beirat setzt sich paritätisch aus je vier Vertretern der öffentlichen sowie der privaten Abfallwirtschaft zusammen. Dazu gehören auch die Systembetreiber. Den Vorsitz des Beirats hatte bis Anfang 2020 Dr. Torsten Mertins vom Deutschen Landkreistag inne. Seitdem wird der Beirat von Thomas Pfaff von der Jakob Becker GmbH & Co. KG, Mehlingen geleitet.
Dieser Beirat hat im Frühjahr 2019 eine Unterarbeitsgruppe „Sammelqualität“ gegründet. Unter der Leitung von Dr. Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Unterarbeitsgruppe Maßnahmen identifiziert, um die Sammelqualität der Gelben Tonne durch Reduzierung der Fehlbefüllung zu verbessern.
Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)