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Deutschland tritt „Global Ocean Alliance“ für Meeresnaturschutz bei

Deutschland ist Anfang Mai der „Global Ocean Alliance“ beigetreten. Diese internationale Initiative unterstützt ambitionierte Schutzmaßnahmen für Meere und Ozeane. Zentrale Forderung ist der Schutz von mindestens 30 Prozent der weltweiten Meere und Ozeane bis zum Jahr 2030.

Die „Global Ocean Alliance“ tritt für eine Kombination aus Schutz und nachhaltiger Bewirtschaftung der Meere und Ozeane ein, damit sowohl die Meeresumwelt als auch die nachhaltige Meereswirtschaft gedeihen können. Neben dem Gründungsmitglied Großbritannien sind Finnland und Belgien, Belize, Costa Rica, Kenia, Gabun, Nigeria, Palau, Portugal, die Seychellen, Schweden und Vanuatu bereits Mitglieder der Allianz.

Die „Global Ocean Alliance“ bringt ihre Anliegen auch in die Verhandlungen über einen neuen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt mit Zielen für die Zeit nach 2020 unter dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) ein. Die Allianz hat sich auch zum Ziel gesetzt, die Meeresgebiete der hohen See in das globale 30-Prozent-Meeresziel einzubeziehen, also nicht nur die Küstengewässer. Deshalb drängt die Allianz auf den zügigen Beschluss eines neuen UN-Vertrags, der den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der hohen See regeln soll (engl. ‚Biodiversity Beyond National Jurisdiction‘, BBNJ). Er bietet die historisch einmalige Chance, das erste Umweltabkommen zum Schutz der Biodiversität in den Weltmeeren zu erreichen. Als Umwelt- und Naturraum ist die hohe See bisher kaum geschützt.

Weitere Informationen zu Biodiversity Beyond National Jurisdiction (BBNJ)

Seit 2018 gibt es Verhandlungen für ein international rechtsverbindliches Instrument zum Schutz der Biodiversität auf der Hohen See, kurz BBNJ (Biodiversity Beyond National Jurisdiction), unter Federführung des Auswärtigen Amtes. Das Bundesumweltministerium ist intensiv beteiligt und setzt sich für ein wirksames Schutzabkommen für die Hohe See ein. Die Verhandlungen zu diesem Abkommen sollen unter anderem Regelungen für die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See schaffen. Das Abkommen wird unter dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) angesiedelt sein. Bisher ist der Schutz der Biodiversität auf Hoher See noch kaum geregelt.

Die dritte Verhandlungsrunde fand vom 19. bis 30. August 2019 in New York statt, wo voraussichtlich entweder in diesem oder im nächsten Jahr auch die vierte Runde stattfinden wird. Zu den  wichtigen Aspekten im Rahmen der BBNJ-Verhandlungen zählen vor allem: (1) die Berücksichtigung wichtiger Umweltschutzprinzipen, wie zum Beispiel das Vorsorgeprinzip, (2) wirksame Vorgaben zu Ausweisung, Schutz, Management und Monitoring von Schutzgebieten auf der Hohen See, (3) ein hohes Niveau für Umweltstandards im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen auf der Hohen See.

Quelle: Bundesumweltministerium

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