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GftZ zur Situation der Alttextilbranche in der Corona-Krise

Außergewöhnliche Situation erfordert unbürokratische Lösungen.

Die Situation in der Branche der Alttextilbetriebe spitzt sich dramatisch zu. Das betrifft die Sammler, aber insbesondere auch die Sortier- und Verwertungsbetriebe. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen jetzt ihre Zeit zum Aufräumen und Entsorgen von Alttextilien. Fatalerweise werden bei der Abgabe der Alttextilien ebenfalls andere Abfälle mitentsorgt, die leider auch die Restmüllanteile in den Altkleidercontainern deutlich steigen lässt.

Darüber hinaus ist zu beobachten, dass eine Vielzahl von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern, die über keinen nachhaltigen Verwertungspartner verfügen, ihre Behälter bereits einziehen oder verschließen. Folgerichtig steigen die Erfassungsmengen bei den Unternehmen, die ihre Verantwortung wahrnehmen und die Erfassungsstruktur aufrechterhalten.

Gleichzeitig führt die weltweite Pandemie dazu, dass viele Vermarktungswege geschlossen sind. Das betrifft Second-Hand-Waren ebenso wie Recyclingwaren, die zum Beispiel als Dämmstoffe für die Automobilindustrie  genutzt werden. Aufgrund der schnellen Dynamik werden in kürzester Zeit alle Lager voll und die finanziellen und infrastrukturellen Möglichkeiten der Unternehmen erschöpft sein. Die von der Bundesregierung erst kürzlich als systemrelevant eingestufte Alttextilbranche wird dadurch vor einen fast aussichtslosen Konflikt gestellt. Auf der einen Seite häufen sich die Sammelmengen bei abrupt stagnierenden Absatzmöglichkeiten.

Benötigt werden jetzt sofortige Unterstützungsmaßnahmen und ein hohes Maß an Flexibilität im Umgang mit der außergewöhnlichen Situation und der veränderten Marktlage. Dazu gehören in erster Linie die Anpassung der Gebühren und Vergütungen für Kommunen sowie die Diskussion um die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen. Des Weiteren ist eine kostenlose Abgabe der Restabfälle aus Sammlung und Sortierung, die zurzeit sehr vermehrt anfallen, wichtig. Die Alttextilbranche steht derzeit allein auf ganzer Flur, indem sie für die Dienstleistung der Sammlung, Wiederverwendung und Recycling bezahlt und nicht wie andere Entsorgungszweige dafür ein Entgelt bekommt.

Konstruktiv ist zudem, wenn die Limitierungsgrenzen bei der Lagerung von Abfällen ausgesetzt oder Lagerflächen bereitgestellt werden. Vertragliche Verpflichtungen  aus Ausschreibungen sollten vor diesem Hintergrund angepasst werden. Die Unternehmen der GftZ wollen auch in diesen schwierigen und außergewöhnlichen Zeiten verlässliche Partner sein. Das ist aber nur möglich, wenn alle Beteiligten gemeinsam flexible Lösungen unterstützen.

Quelle: Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ)

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