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Zehn Jahre Branchenlösung für die Rücknahme von E-Bike-Akkumulatoren

In den kommenden Jahren ist mit einer starken Zunahme der Rücknahmemengen von Alt-Akkus zu rechnen.

Vor knapp zehn Jahren hat GRS Batterien (GRS) in Zusammenarbeit mit dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) eine Branchenlösung für die flächendeckende Rücknahme von E-Bike-Antriebsbatterien entwickelt. Damals steckte die E-Bike-Branche noch in den Kinderschuhen. Zeitlich versetzt zu dem seither ungebrochenen Boom mit einer Zuwachsrate von zuletzt 36 Prozent auf jährlich 980.000 verkaufter E-Bikes in 2018, ist in den kommenden Jahren mit einer starken Zunahme der Rücknahmemenge von Alt-Akkus zu rechnen. GRS erweist sich dabei als verlässlicher Partner für die stetig steigende Zahl der angeschlossenen Hersteller, Importeure und Händler von E-Bikes.

Einfach, sicher, effizient

Akku E-Bike (Bild: Pixabay)

Für Hersteller und Importeure von Fahrrädern mit Elektroantrieb übernimmt GRS alle Pflichten gemäß Batteriegesetz (BattG). Dazu zählen die flächendeckende Batterierücknahme und Verwertung sowie die Berichtspflichten gegenüber den Behörden. Fahrradhändler, die zur kostenfreien Rücknahme verpflichtet sind, erhalten von GRS eine Erstausstattung mit Sammelbehälter, Hinweisplakat und Informationsschreiben zur Abwicklung. Gefüllte Sammelbehälter werden von GRS abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Dieser Service, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht, ist für die Fahrradhändler kostenlos; die Finanzierung erfolgt über die Hersteller.

Bestens gerüstet für hohe Anforderungen an die Rücknahme

Bei E-Bikes kommen in der Regel Lithium-Ionen-Batterien zum Einsatz, die mehr als 500 Gramm wiegen und für die besondere gefahrgutrechtliche Anforderungen gelten. Anders als herkömmliche Gerätebatterien dürfen sie nicht über die grünen Sammelboxen entsorgt werden, sondern müssen in speziellen Behältern gesammelt werden. Außerdem müssen Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, um eine mögliche Brandgefahr zu verhindern. Mit der GRS Branchenlösung werden alle erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt: von der Sammlung über den Transport bis zur Verwertung.

Ausweitung auf weitere Bereiche der E-Mobilität

Mit dem Ausbau der E-Mobilität gewinnen weitere Anwendungen, zum Beispiel im Bereich der Scooter, E- Roller oder Segways, an Bedeutung. Wie bei E-Bikes kommen hier Akkumulatoren zum Einsatz, die Industriebatterien im Sinne des Batteriegesetzes sind. Zur Erfüllung ihrer Produktverantwortung können auch die Hersteller dieser Produkte auf die ebenso einfache wie sichere GRS Branchenlösung vertrauen, die diese Anwendungsbereiche einschließt.

Hintergrundinformation: Pflichten nach dem Batteriegesetz

Hersteller und Importeure von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 8 BattG verpflichtet, den Vertreibern eine zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit der gebrauchten Akkus anzubieten. Vertreiber von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 9 BattG verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle zurückzunehmen. Hinzu kommen Hinweispflichten nach § 18 BattG, die unter anderen beinhalten, dass für den Verbraucher gut lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln anzubringen sind, die auf die Möglichkeit der kostenfreien Rückgabe hinweisen. Verbraucher sind nach § 11 BattG verpflichtet, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Quelle: Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien

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