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Elektroaltgeräte: Die Sammelquote in 2017 ist knapp erreicht worden

Das teilt das Umweltbundesamt auf seiner Webseite mit: Die seit Januar 2016 gültige Anforderung der Erreichung einer Mindestsammelquote von 45 Prozent der Masse an Elektroaltgeräten insgesamt, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt in Verkehr gebracht wurden, wurde im Jahr 2017 mit 45,08 Prozent knapp erreicht.

Die Betrachtung der Zeitreihe ab dem Jahr 2006 zeige, dass die Sammlung von Elektroaltgeräten zum sicheren Erreichen der Sammelquote von 45 Prozent weiter verbessert und für die ab dem Jahr 2019 geltende Sammelquote von 65 Prozent noch deutlich gesteigert werden müsse. Hierfür sei insbesondere abzuwarten, welche Effekte die seit dem 24. Juli 2016 verpflichtend eingeführte Rücknahme des Handels bringt (Vertreiberrücknahme, vgl. § 17 ElektroG).

In den Jahren 2006 bis 2017 haben die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (zum Beispiel kommunale Sammelstellen/Wertstoffhöfe, Schadstoffmobile), Hersteller und Händler jährlich im Schnitt ungefähr acht Kilogramm Elektroaltgeräte pro Kopf aus privaten Haushalten zurückgenommen. Im Jahr 2017 konnte die Sammelleistung gegenüber 2016 deutlich von 8,62 auf 9,12 Kilogramm pro Kopf gesteigert werden (+0,5 kg pro Kopf). Bezüglich der Ziele zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling sowie zur Verwertung insgesamt, würden die Vorgaben in allen zehn Gerätekategorien im Berichtsjahr 2017 eingehalten.

Quelle: Umweltbundesamt

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