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CO2-Bepreisung: Die Unterstützung dafür wächst, sagt das Umweltbundesamt

Die negativen Folgen des Klimawandels sind zunehmend auch in Deutschland spürbar. Ein neues Factsheet des Umweltbundesamtes (UBA) beschreibt und bewertet die möglichen Ansätze zur CO2-Bepreisung. Der Verkehrs- und Gebäudebereich steht dabei im Mittelpunkt, weil dort der Handlungsbedarf besonders groß sei.

Der kurzfristig erforderliche Schub für den Klimaschutz kann aus Sicht des Umweltbundesamtes am besten durch Einführung einer CO2-Komponente in der Energiesteuer erreicht werden. Dabei sollte für die Bereiche Straßenverkehr und Gebäude ein moderater, aber deutlich spürbarer Eingangssteuersatz (mittlerer, zweistelliger Euro-Betrag) je Tonne CO2 gewählt werden. Weitaus wichtiger als die Höhe des Eingangssteuersatzes sei, dass in den Folgejahren eine Dynamisierung erfolgt und die CO2-Komponente schrittweise angehoben wird, sodass im Jahr 2030 sowohl eine hinreichende Lenkungswirkung zur Erreichung der deutschen Klimaziele als auch eine Internalisierung der Klimakosten erreicht wird. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, dass die CO2-Besteuerung im Verbund mit anderen Instrumenten die sektoralen Klimaschutzziele im Verkehr und Gebäudebereich effizient erreicht.

Rückverteilung der Steuereinnahmen: Für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit

Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollten an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen, damit sie unter dem Strich nicht netto belastet werden. Beispiele aus anderen Ländern zeigten, wie dies gelingen und die regressive Wirkung einer CO2-Besteuerung abgemildert werden kann. Bei gutem Design der Instrumente könnten Haushalte mit niedrigen Einkommen sogar im Durchschnitt entlastet werden, weil sie in der Regel einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch hätten. Aus Sicht des Umweltbundesamtes sollte eine Rückverteilung der Einnahmen über eine Klimaprämie kombiniert werden mit einer Entlastung bei den Strompreisen, etwa durch die Senkung (und Umfinanzierung) der EEG-Umlage. Dies bringe Vorteile für den Klimaschutz.

Flankierung erforderlich: Soziale Härten abfedern und klimagerechte Infrastrukturen schaffen 

Eine CO2-Besteuerung sollte mit flankierenden Maßnahmen verbunden werden, die gezielt Haushalten mit niedrigeren Einkommen ermöglicht, innerhalb zumutbarer Mehrbelastungen CO2-arm mobil zu sein und zu wohnen. Soziale Härten bei besonders belasteten Gruppen, das heißt Pendler beziehungsweise Mieter mit niedrigen Einkommen, könnten so vermieden werden. Dazu sollten Förderprogramme geschaffen oder weiterentwickelt werden, die ihnen die Anpassung an gestiegene Energiekosten ermöglichen. Wichtig sei auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen (z. B. öffentlicher Nahverkehr in der Stadt und verstärkt auch in ländlichen Räumen). Auf diese Weise ließe sich Klimaschutz positiv mit sozialen Zielen verknüpfen.

Stärkung des bestehenden europäischen Emissionshandels erforderlich – Emissionshandel aber kein sinnvoller Ansatz für den Verkehr und für Gebäude 

In der Energiewirtschaft und der Industrie sollte die bestehende CO2-Bepreisung über eine weitere Stärkung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) ausgebaut werden. Oberste Priorität hätten hier die Absenkung des Caps und die Ambitionssteigerung beim gesamtwirtschaftlichen europäischen Klimaschutzziel.

Für die Bereiche Verkehr und Gebäude sei der Emissionshandel, in seinen verschiedenen Ausgestaltungsoptionen, hingegen keine sinnvolle Variante einer CO2-Bepreisung. Die notwendigen Fortschritte im Klimaschutz ließen sich besser mit Hilfe der oben geforderten CO2-Komponente in der Energiesteuer erreichen. Hiervon abgesehen gebe es außerdem rechtliche Hürden, die eine kurzfristige Umsetzung verhindern würden.

Das Factsheet zum Download

Quelle: Umweltbundesamt

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