Anzeige

EU-Kommission bewertet Umsetzung von Reformen in Partnerländern

Zur Bestätigung, dass eine glaubwürdige Erweiterungspolitik eine geostrategische Investition in Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wirtschaftswachstum in ganz Europa ist, hat die Kommission ihre jährliche Bewertung der Umsetzung von Reformen in den Partnerländern des westlichen Balkans und in der Türkei sowie an diese Länder gerichtete Empfehlungen für die nächsten Schritte angenommen.

Eine solide und glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um den Wandel voranzutreiben, die Aussöhnung zu unterstützen, Stabilität in die Region zu exportieren und die Werte, Normen und Standards der EU zu fördern.

Die Strategie der Kommission für den westlichen Balkan vom Februar 2018 hat zu einem verstärkten Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten geführt und eine neue Dynamik in der gesamten Region in Gang gesetzt. Ein Jahr später haben die Partnerländer konkrete Fortschritte erzielt und ihr Engagement für die europäische Perspektive unter Beweis gestellt, auch wenn die Umsetzung der Reformen insgesamt sehr unterschiedlich verläuft.

Fortschritte in Albanien und Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina muss seinen rechtlichen und institutionellen Rahmen grundlegend verbessern

Albanien und Nordmazedonien haben die Gelegenheit genutzt und Reformen durchgeführt, insbesondere in den Bereichen, die vom Rat im Juni 2018 als entscheidend eingestuft wurden. Angesichts der erheblichen Fortschritte und der Tatsache, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt wurden, hat die Kommission empfohlen, dass der Rat nun Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien einleitet.

Ferner hat die Kommission ihre Stellungnahme zum Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union sowie einen Analysebericht, in dem erstmals die Lage im Land anhand aller für die EU-Mitgliedstaaten geltenden Standards überprüft wird, vorgelegt. Nach Auffassung der Kommission sollten Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, sobald Bosnien und Herzegowina die Beitrittskriterien in dem erforderlichen Maße erfüllt. Bosnien und Herzegowina muss seinen rechtlichen und institutionellen Rahmen grundlegend verbessern, um sicherzustellen, dass es einer Reihe von spezifischen Prioritäten in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Reform der öffentlichen Verwaltung nachkommt.

Die Türkei hat sich weiter von der Europäischen Union entfernt

Die Türkei ist ein wichtiger Partner für die EU und ein Bewerberland. Der Dialog und die Zusammenarbeit, auch auf höchster Ebene, in wichtigen Bereichen von gemeinsamem Interesse wurden fortgesetzt, unter anderem durch eine wirksame Zusammenarbeit bei der Migration und der Unterstützung von Flüchtlingen. Dennoch hat sich die Türkei durch gravierende Rückschritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte weiter von der Europäischen Union entfernt.

Im Juni 2018 stellte der Rat einstimmig fest, dass die Beitrittsverhandlungen der Türkei daher praktisch zum Stillstand gekommen sind und es nicht in Betracht gezogen werden kann, weitere Verhandlungskapitel zu eröffnen oder zu schließen. Die Sachverhalte, die zu dieser Bewertung geführt haben, haben sich nicht geändert. Nun obliegt es dem Rat, die Empfehlungen der Kommission zu prüfen und über die weiteren Schritte zu entscheiden.

Europawahlen und Frühjahrspaket des Europäischen Semesters

Präsident Juncker informierte das Kollegium der Kommissionsmitglieder in dessen erster Sitzung nach den Europawahlen über die jüngsten Entwicklungen. Dazu gehörte auch eine Nachbesprechung des informellen Abendessens der Mitglieder des Europäischen Rates am 28. Mai.Die für Wirtschaft zuständigen Kommissionsmitglieder Valdis Dombrovskis und Pierre Moscovici gaben ihren Kollegen einen kurzen Überblick über den Inhalt des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters, das die Kommission in dieser Woche annehmen wird.

Ernennungen auf höherer Führungsebene

Das Kollegium hat Ditte Juul Jørgensen, derzeit Leiterin des Kabinetts von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, mit Wirkung vom 1. August zur Generaldirektorin der Generaldirektion Energie ernannt. Sabine Weyand, derzeit stellvertretende Chefunterhändlerin der Taskforce Artikel 50, wird ab 1. Juni die neue Generaldirektorin für Handel sein. Ebenfalls am 1. Juni wird Pascal Leardini sein neues Amt als stellvertretender Generalsekretär und Leiter des operativen Geschäfts (Chief Operating Officer) der Kommission antreten. Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit sofortiger Wirkung Giovanni Fracchia als Mediator der Kommission im Generalsekretariat, der für die alternative Streitbeilegung innerhalb der Kommission zuständig ist, zu ernennen.

Quelle: Europäische Kommission

Anzeige

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation