„Mit Blick auf die Umwelt- und Produktverantwortung für Altbatterien war das Jahr 2018 sicher eines der erfolgreichsten.“, kommentiert Georgios Chryssos, Vorstand Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), die aktuelle Erfolgskontrolle. Die Rücknahmemenge konnte erneut gesteigert und die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote abermals übertroffen werden.
„Trotz der gesetzlich bedingten wettbewerblichen Fehlentwicklungen ist es dem Gemeinsamen Rücknahmesystem (GRS) gelungen, über Jahre hinweg die Batterierücknahme in Deutschland kontinuierlich zu verbessern. Die Sammelmengen steigen insbesondere auch im Vergleich zur Elektroaltgeräterücknahme weiter deutlich an. Einen ganz erheblichen Erfolgsbeitrag leisteten hierbei die innovative Kommunikationsarbeit und die Mengensteigerungsmaßnahmen der Systeme sowie im Gemeinsamen Rücknahmesystem die erfolgreiche Einführung der europaweit vorbildlichen Sicherheitsstandards für Lithium-Batterien.“
Nahezu 1.000 t höhere Sammelmengen
Mit 16.615 t (gegenüber 15.669 t im Vorjahr) konnte die Rücknahmemenge zum sechsten Mal in Folge gesteigert werden. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote wurde abermals übertroffen. Legt man bei der Berechnung die derzeit anzuwendende Methodik zugrunde, entspricht die Rücknahmemenge einer Sammelquote von 45,6 %. Wird hingegen die Methodik des ab 2018, vorläufig bis 2019 ausgesetzten UBA Leitfadens zugrunde gelegt, ergibt sich eine Sammelquote von 48,4 % *). Auch der Anteil an Lithium-Batterien und -akkus ist erneut und um ca. 7 % gestiegen.
Wettbewerbsverzerrungen führen zu gravierender Kostenbenachteiligung des GRS
Die bereits in den Vorjahren zutage getretenen strukturellen Gesetzes- und Vollzugsprobleme im Bereich des Batteriegesetzes (BattG) haben sich im Vorjahr weiter zugespitzt. Gleiches gilt für die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen, die zu einer gravierenden Kostenbenachteiligung der GRS Nutzer geführt hat. „Dieses Missverhältnis gilt es zügig aufzulösen, da anderenfalls der Fortbestand des gesetzlich festgestellen Rücknahmesystems gem. BattG § 6 und in der Folge die flächendeckende Entsorgungssicherheit für Gerätealtbatterien in Gefahr gerät.“, so Chryssos.
Erschwerte Rahmenbedingungen im Bereich Logistik erfordern aufwendige Maßnahmen
Seit Beginn ihrer Tätigkeit hat sich die Stiftung GRS der Entsorgungssicherheit verschrieben, wozu es geeignete Logistikstrukturen vorzuhalten gilt. Ein äußerst anspruchsvolles Gefahrgutrecht einerseits und ein zunehmender Fachkräfte- und Fahrermangel andererseits haben diese zuletzt auf die Probe gestellt. Um die Qualität und Sicherheit der Batterieentsorgung dennoch aufrechterhalten zu können, musste GRS daher aufwendige Maßnahmen ergreifen.
„Unsere Prioritäten für die nächste Zeit stehen damit fest.“, schließt Chryssos. „Wir werden weiterhin zu einer Lösung der strukturellen Gesetzes- und Vollzugsprobleme beitragen und die geplante Gesetzesänderung unterstützen. Zudem werden wir unsere Entsorgungs- und Sicherheitsstandards weiter fortentwickeln, um auch künftig die flächendeckende Entsorgungssicherheit gewährleisten zu können. Nicht zuletzt wollen wir die Abholbedingungen für alle Sammelstellen wieder verbessern.“
Ausführliche Informationen und Zahlen können der GRS Erfolgskontrolle 2018 entnommen werden, die hier zum Download bereitsteht.
*) Im Rahmen der Berichtspflichten gem. § 15 BattG wurde die Sammelquote gemäß alter Methodik vom Sachverständigen testiert und an das Umweltbundesamt gemeldet.
Quelle: Pressebüro Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien