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ElektroG: Neuregistrierungen und zusätzliche Meldepflichten für Hersteller

Der Anwendungsbereich des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) wurde erweitert.

Seit dem 1. Mai 2019 fallen auch passive Endgeräte, also solche, die elektrische Ströme lediglich durchleiten, unter die Registrierungs- und Meldepflicht bei der stiftung ear. Bisher wurden – anders als in vielen anderen EU-Staaten – diese Geräte nicht als Elektro- oder Elektronikgeräte eingestuft.

Was sind „passive Endgeräte“?

Passive Endgeräte sind Geräte, die Ströme durchleiten, wie fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen und ähnliches. Betroffen von der neuen Regelung sind nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind. Nicht betroffen sind weiterhin Bauteile, wie beispielsweise Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe. Ohne Registrierung, aber auch bei einer falschen Registrierung, drohen Bußgelder bis hin zum Verkaufsverbot.

Neuerungen und ElektoG-Pflichten einfach umsetzen

Für die einfache und effiziente Umsetzung der Änderungen hilft Lightcycle bei der Erfüllung der ElektroG-Pflichten. Mit der langjährigen Entsorgungs-Expertise und dem Komplettservice bietet Lightcycle allen teilnehmenden Herstellern und Vertreibern eine gesetzeskonforme Umsetzung und hilft Mitgliedsunternehmen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Durch einen kostenfreien Compliance Check können Hersteller und Vertreiber sich überprüfen lassen, ob sie alle Pflichten und Neuerungen bereits erfüllen.

Weitere Informationen und Kontaktdaten

Quelle: Lightcycle

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