Mit der überarbeiteten Norm DIN 6120 „Kennzeichnung von Packstoffen und Packmitteln – Packstoffe und Packmittel aus Kunststoff“ haben die Hersteller von Kunststoffverpackungen nun die Möglichkeit, den Einsatz von Kunststoff-Rezyklat einheitlich zu kennzeichnen.
Angeregt wurde die Aktualisierung der DIN 6120 von der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., die daraufhin auch die wesentlichen fachlichen Beiträge geleistet hat. „Die Initiative zur Überarbeitung der Norm ist für uns eine logische Konsequenz aus den vielfältigen Aktivitäten für einen höheren Rezyklateinsatz in Kunststoffverpackungen“, freut sich die zuständige IK-Referentin Dr. Fang Luan über die praxisnahe Überarbeitung der DIN-Norm. Im Zuge der neuen Version wurde unter anderem die Vorgabe zur Kennzeichnung für Kunststoff-Rezyklate mit der Angabe zum prozentualen Massenanteil des Rezyklats eingeführt.
Beispiel für PET (REC50):
Außerdem wurde die Kennzeichnung für Kunststoff-Kunststoff-Verbunde vorgeschrieben. Neu ist auch die Kennzeichnung für Produkte, die aus einem Kunststoff sind, der nicht wie PET, HDPE, PVC, LDPE, PP und PS in der Norm gelistet ist. Eine weitere wichtige Änderung ist die Streichung der Zusatzbezeichnung 07 („Others“).
Vorgaben in Normen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, so lange sie nicht in Gesetzen zitiert werden oder Gegenstand von vertraglichen Vereinbarungen sind. Somit ist wie bisher die entsprechende Kennzeichnung nach DIN 6120 nicht verpflichtend, sondern freiwillig. „Wir empfehlen unseren Mitgliedern jedoch diese einheitliche Kennzeichnung im Sinne von Transparenz und Vergleichbarkeit“, sagt Dr. Luan.
Quelle: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.