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Recycling von Amalgam: Die Europäische Kommission macht sich ein Bild

Die Europäische Kommission verschafft sich derzeit einen Überblick über die jeweiligen Standards in den Mitgliedsländern zum Umgang mit Dentalamalgam. Für die letzten sechs Jahre soll unter anderem beantwortet werden, wie sich die Ausstattung mit Amalgamabscheidern in den Zahnarztpraxen entwickelt hat, welche Leistungsfähigkeit die Abscheider aufweisen, wie der weitere Umgang mit den Abfällen aussieht und welche nationalen Vorgaben sowie Maßnahmen darüber hinaus existieren.

Ein in dem Sektor in Deutschland führendes Unternehmen und Mitglied im BDE, die enretec GmbH, hat sich in enger Projektpartnerschaft mit dem Verband an der Umfrage beteiligt und der Europäischen Kommission ihre Erfahrung zur Verfügung gestellt. Denn die Situation in Deutschland kann als Vorbild gelten: In Deutschland muss Amalgam aus Zahnarztpraxen bereits seit vielen Jahren getrennt erfasst und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. In diesem Bereich sind hochspezialisierte Entsorgungsunternehmen tätig, welche die Besonderheiten der Praxisentsorgung kennen, über entsprechendes Aufbereitungs-Know-how verfügen und auf diese Weise die recycelbaren Metallbestandteile im Dentalamalgam in den Stoffkreislauf zurückführen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Erfassung und Entsorgung von Amalgam wird in Deutschland durch hochspezialisierte private Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Da es bei uns bereits seit den 1990er Jahren Pflicht ist, Amalgam in den Zahnarztpraxen separat zu erfassen, verfügen unsere Unternehmen mittlerweile über eine große Expertise bei der dezentralen Sammlung kleinster Abfallmengen, deren Transport und ihrer Aufbereitung für eine bestmögliche stoffliche Verwertung. Wir freuen uns, dass dieses Wissen in die Kommissionsstudie einfließen kann und anderen Mitgliedstaaten hilft, ihre Erfassungs- und Verwertungsstrukturen aufzubauen oder zu verbessern.“ Martin Dietrich, Geschäftsführer der enretec GmbH, ergänzt: „Gerne unterstützen wir das Anliegen der Europäischen Union mit unserem langjährigen Know-how im Bereich der sicheren Entsorgung von Dentalamalgam.“

Hintergrund

Mit der Quecksilberverordnung (Verordnung (EG) 2017/852) wird die 2013 unter dem Dach der Vereinten Nationen verabschiedete Minamata-Konvention zur Reduzierung des weltweiten Quecksilberverbrauchs zum Schutz der Umwelt auf europäischer Ebene umgesetzt. Damit wird auch für Dentalamalgam in der Europäischen Union ein einheitlicher rechtlicher Rahmen vorgegeben. Das im Amalgam zu circa 50 Prozent enthaltene Quecksilber geht zwar mit Silber, Zinn, Kupfer und weiteren Metallen eine feste, intermetallische Verbindung ein, führt aber im Entsorgungsprozess aufgrund der stark toxischen Eigenschaften des abzutrennenden Quecksilbers zu hohen Anforderungen entlang der gesamten Entsorgungskette. Die Kommission möchte den Amalgamverbrauch insgesamt verringern und plant zudem einen vollständigen Ausstieg aus der Nutzung, was in Fachkreisen jedoch kontrovers diskutiert wird.

Quelle: BDE

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