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Der VDM begrüßt die Anpassungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Dass nun auch die nachgerüsteten Fahrzeuge privater Entsorger von Fahrverboten ausgenommen sind, ist nach Meinung des Verbandes Deutscher Metallhändler eine Maßnahme für Chancengleichheit gegenüber den kommunalen Entsorgern.

„Weiteren Nachholbedarf gibt es im Bereich der Förderrichtlinien“, sagt Ralf Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Metallhändler. „Auch hier müssen die Bestimmungen auf private Fuhrparks ausgeweitet und eine Wettbewerbsgleichheit angestrebt werden.“ Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen haben demnach häufig nicht die finanziellen Mittel zur Nachrüstung und würden systematisch vom Wettbewerb ausgeschlossen. Doch auch der Rest der privaten Entsorger braucht Planungs- und Investitionssicherheiten.

Quelle: VDM

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