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Abbiegeassistenten für Lkw und Busse werden ab 2022 Pflicht

Die EU-Gesetzgeber haben sich vorläufig auf neue Regeln für mehr Sicherheit im Straßenverkehr geeinigt. Dazu gehören verpflichtende Abbiegeassistenten für Busse und Lkw bei neuen Fahrzeugtypen ab 2022, für alle neuen Lkw und Busse dann ab 2024.

So sollen häufig tödliche Abbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrern künftig verhindert werden. EU-weit vorgeschrieben sind ab 2022 auch Spurhalteassistenten, eine intelligente Geschwindigkeitsassistenz sowie ein erweitertes Notbremsassistenzsystem für Pkw.

Die politische Einigung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat noch förmlich gebilligt werden. Die neuen Sicherheitsmerkmale werden ab 2022 verbindlich vorgeschrieben, mit Ausnahme der Direktsicht bei Lkw und Bussen und des erweiterten Kopfaufschlagsbereichs bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die wegen der nötigen Konstruktionsänderungen erst später folgen werden.

Der praktische Einsatz solcher neuen Technik kann dazu beitragen, die Zahl der Unfälle mit Toten und Verletzten auf unseren Straßen zu senken, von denen 90 Prozent auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Im Mai 2018 hatte die Kommission vorgeschlagen, bestimmte Fahrzeugsicherheitsmaßnahmen obligatorisch zu machen, beispielsweise Systeme zur Verringerung gefährlicher toter Winkel bei Lkw und Bussen und Einrichtungen zur Warnung des Fahrers bei Müdigkeit oder Ablenkung. Hochentwickelte Sicherheitsfunktionen werden so dazu beitragen, die Zahl der Unfälle zu verringern. Außerdem bereiten sie den Weg für eine zunehmend vernetzte und automatisierte Mobilität und stärken die globale Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie.

Zu den neuen obligatorischen Sicherheitsmerkmalen gehören:

  • Für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse: Warnung bei Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers (z. B. Smartphone-Nutzung während der Fahrt), intelligente Geschwindigkeitsassistenz und Rückwärtsfahrsicherheit mit Kamera oder Sensoren sowie Unfalldatenaufzeichnung („Blackbox“).
  • Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: Spurhalteassistent, erweitertes Notbremsassistenzsystem (nur Pkw) und crashtesterprobte Sicherheitsgurte.
  • Für Lkw und Busse: besondere Vorgaben zur Verbesserung der direkten Sicht der Bus- und Lkw-Fahrer und zur Beseitigung toter Winkel sowie Einführung von Systemen, die schutzbedürftige Straßenverkehrsteilnehmer vor und neben dem Fahrzeug erkennen und vor allem beim Abbiegen davor warnen.

Die Kommission geht davon aus, dass dank der vorgeschlagenen Maßnahmen im Zeitraum bis 2038 über 25 000 Menschenleben gerettet und mindestens 140 000 schwere Verletzungen vermieden werden können. All dies wird zur Erreichung des langfristigen Ziels der EU beitragen, die Zahl der Toten und Schwerverletzten bis 2050 auf nahezu null bringen („Vision Null“).

Die neuen fortschrittlichen Sicherheitsmerkmale sollen nicht nur die Menschen auf den europäischen Straßen besser schützen, sondern auch den Fahrern helfen, sich allmählich an die neuen Fahrerassistenzsysteme zu gewöhnen. Die zunehmende Automatisierung biete ein erhebliches Potenzial, um menschliches Versagen auszugleichen und neue Mobilitätslösungen für ältere Menschen und körperlich behinderte Personen anzubieten. All dies dürfte das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und die Akzeptanz automatisierter Fahrzeuge verbessern, um den Übergang zum autonomen Fahren zu erleichtern.

Quelle: EU-Kommission

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