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Recycling Kontor stellt Betrieb des dualen Systems RKD ein

Recycling Kontor, innovativer Komplett-Anbieter von rechtssicheren und nachhaltigen Entsorgungsdienstleistungen, stellt den Betrieb seines dualen Systems RKD Recycling Kontor Dual zum Ende des 1. Quartals 2019 ein. Damit reagiert das Unternehmen auf die Verwerfungen im Markt der dualen Systeme und setzt neue Schwerpunkte im Bereich Beratung und Digitalisierung.

Im Rahmen seiner strategischen Neuausrichtung weitet Recycling Kontor sein Angebot zur Entsorgung von Transportverpackungen aus und bietet Kunden aus Industrie und Handel Lösungen zur Gewerbeabfallverordnung, Digitalisierung sowie zur Steigerung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen an. Den Kunden anderer dualer Systeme wird Recycling Kontor als neutraler und kompetenter Berater zur Verfügung stehen.

Dr. Florian Dühr, Geschäftsführer von RKD: „Die letzte Vertriebssaison und die erste Quartalsmeldung des neuen Jahres haben gezeigt, dass sich der Wettbewerb zwischen den Betreibern der dualen Systeme zunehmend zu einem hoch spekulativen Preiskampf entwickelt. Der Markt wird künftig von Entsorgungskonzernen und den großen Lebensmitteleinzelhändlern dominiert. Auch die beabsichtigte Erhöhung der Sicherheitsleistungen lässt wenig Spielraum für mittelständische Anbieter.“

Die Verträge mit Industrie und Handel über die Beteiligung am dualen System RKD werden bis Ende März erfüllt. Den RKD-Kunden wird eine Anschlusslösung angeboten, die einen reibungslosen und unbürokratischen Übergang zu einem anderen Dualen System sicherstellt. Zum 2. Quartal müssen die Kunden andere duale Systeme zur Erfüllung ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten beauftragen. Ebenso werden auch die Verträge mit der Entsorgungswirtschaft durch RKD bis Ende März erfüllt. Ab dem 2. Quartal 2019 werden die Entsorgungskosten dann auf die verbleibenden dualen Systeme aufgeteilt. Durch den geregelten Ausstieg von RKD aus der dualen Abfallwirtschaft wird es keine offenen Rechnungen auf Seiten der Kommunen und der Entsorgungswirtschaft geben.

Die zuständigen Behörden wurden über die Einstellung des Betriebs informiert. Sie haben bei Einstellung des Geschäftsbetriebes gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 Verpackungsgesetz nun die Genehmigung zum Betrieb des dualen Systems RKD zu widerrufen. Die RKD-Gesellschafterversammlung dankt dem langjährigen RKD-Geschäftsführer Dr. Florian Dühr für seine herausragenden Leistungen hinsichtlich des Aufbaus und der Etablierung der RKD als duales System sowie für seine maßgeblichen Impulse zur Umstrukturierung. Dühr wird weiterhin die RKD führen und die neue Strategie zum Erfolg bringen.

Quelle: Recycling Kontor

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