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Klimaschutzbericht 2018: ASA sieht Potential der Kreislaufwirtschaft nicht ausgereizt

Die Bundesregierung kommt ihrer Verpflichtung aus dem Aktionsprogramm „Klimaschutz 2020“ nach, jährlich einen Klimaschutzbericht über den Umsetzungsstand und zu erwartende Minderungswirkungen zu erarbeiten. Letzten Donnerstag wurde der Klimaschutzbericht 2018 vom Kabinett gebilligt. Die Kernaussagen sind seit November bekannt.

Nach dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sollten in Deutschland bis 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 40 Prozent reduziert werden. Dieses Ziel wird wahrscheinlich deutlich verfehlt.

Viele Branchenvertreter kritisieren, dass die gesteckten Ziele zu ambitioniert waren. Auch die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) sieht vor allem bei der Abfall- und Kreislaufwirtschaft Ausbaumöglichkeiten. „Die Potentiale unserer Branche sind noch lange nicht ausgeschöpft“, meint Thomas Grundmann, Vorsitzender der ASA. Und ASA-Geschäftsführerin Katrin Büscher pflichtet bei: „Mit Unterstützung der mechanischen und/oder biologischen Abfallbehandlungstechnologien können in Aufbereitungsprozessen Materialströme gewonnen werden, die dem Recycling oder einer hochwertigen energetischen Verwertung zur Verfügung stehen. Natürliche Ressourcen werden geschont und gewonnene Rohstoffe dem Stoffkreislauf wieder zugeführt.“

„Allein im Jahr 2006 hat die deutsche Kreislaufwirtschaft einen immensen Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Mit einer Entlastung von circa 18 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten konnte sie dazu beitragen, das Klima zu schützen. Auch in den folgenden Jahren hat die deutsche Kreislaufwirtschaft durch Treibhausgasgutschriften für erzeugte Energie und die Bereitstellung von Sekundärrohstoffen mehr Kohlendioxid eingespart, als sie durch ihre Emissionen und den Energieverbrauch zur Belastung beigetragen hat. Dadurch arbeitet sie nicht nur klimaneutral, sondern klimapositiv. Außerdem hilft die Kreislaufwirtschaft anderen Branchen aktiv, ihre Emissionen zu verringern, indem sie zum Beispiel die erzeugten Sekundärrohstoffe für Recyclingprodukte zur Verfügung stellt“, ergänzt Grundmann.

„Die derzeitigen Ausführungen im aktuellen Klimaschutzbericht 2018 zeigen allerdings, dass neben einer unzureichenden Schwerpunktsetzung auch die angesprochenen Bereiche klimapolitisch noch nicht ausgereizt sind“, hält Büscher weiter fest. Im Klimaschutzprogramm 2050 der Bundesregierung wird von politischer Seite anerkannt, dass die „Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft“ in einem „erheblichen Maß zum Klimaschutz“ beigetragen hat. „Hier müssen wir weitermachen“, fordert Grundmann.

Ob ein Klimaschutzgesetz der richtige Weg ist, lässt die Juristin Büscher bewusst offen: „Ein Gesetz ist sicherlich eine Möglichkeit, verpflichtende Vorgaben zu etablieren und einen Rahmen vorzugeben. Wichtig ist aber die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben in der Praxis, und hier liegt der Hase im Pfeffer. Ein Gesetz ist nur dann gut, wenn der Vollzug gesichert ist und auch Praktiker in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.“

„Für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft wird es notwendig sein, mit allen Akteuren in den Dialog zu treten und sie in die Pflicht zu nehmen. Mit der Initiative „Klimaschutz durch Kreislaufwirtschaft“ haben wir es bereits geschafft, alle maßgeblichen Verbände der Entsorgungswirtschaft zu vereinen“, schließt Grundmann.

Quelle: ASA

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