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Für Lkw ab 7,5 Tonnen: Maut jetzt auch auf Bundesstraßen

Seit 1. Juli 2018 sind alle rund 52.000 Kilometer Bundesfernstraßen für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig. Zum 1. Januar 2019 werden die Mautsätze angepasst.   

Grundlage der dann höheren Mautsätze ist eine neue Wegekostenrechnung. Ein entsprechendes Gesetz wurde bereits im Mai im Kabinett verabschiedet. Es wird darauf hinauslaufen, dass die Mauteinnahmen um 40 Prozent steigen werden. Die Entscheidung des Deutschen Bundestages wird für Herbst erwartet.

Es wird weiter einen einheitlichen Mautsatz für Autobahnen und Bundesstraßen geben. Schwerere Fahrzeuge, die die Straßen stärker beanspruchen, sollen auch stärker zur Kasse gebeten werden. Das soll für mehr Gerechtigkeit bei den Tarifen sorgen. Elektro-Lkw werden ab Januar von der Lkw-Maut ausgenommen. Außerdem werden erstmals Lärmkosten einbezogen. Damit sollen Anreize für die Anschaffung umweltfreundlicher, leiser Lkw geschaffen werden. Als weiteren Anreiz hat das Bundesverkehrsministerium eine Förderrichtlinie für energieeffiziente und/oder CO2-arme Lkw vorgelegt. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut sollen zweckgebunden in die Finanzierung der Bundesfernstraßen fließen.

bvse fordert Mautbefreiung für Fahrzeuge der Entsorgungswirtschaft

Nach Informationen des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. werden  die Mauteinnahmen von bislang circa 4,5 Milliarden auf 7,2 Milliarden Euro steigen. Die Einnahmen des Bundes bedeuteten gleichzeitig eine massive Kostensteigerung für den Straßengüterverkehr. In einer Stellungnahme zum Mautänderungsgesetz betonte der Verband, dass insbesondere die Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft eine für das Allgemeinwohl und die Umwelt wichtige Funktion wahrnehmen, und forderte eine Mautbefreiung für die Fahrzeuge der Recycling- und Entsorgungswirtschaft entsprechend der Sonderregelung für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst.

Sollte es dazu nicht kommen, würden die erheblichen Mautmehrbelastungen auch die Unternehmen der Entsorgungswirtschaft treffen. Insofern müssten alle Kalkulationen deutlich nachjustiert werden, erläuterte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Quelle: bvse

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