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Förderrichtlinie für energieeffiziente und umweltfreundliche Lkw vorgelegt

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat eine Förderrichtlinie für energieeffiziente und /oder CO2-arme Lkw vorgelegt, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll. Erste Anträge können voraussichtlich noch im Juli beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden.

Förderfähig ist die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit Erdgasantrieb (CNG), Flüssigantrieb (LNG) oder bestimmten Elektroantrieben (reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge), die für den Güterverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Die Fahrzeuge müssen als serienmäßiges Neufahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat zum Verkauf angeboten werden. Sie müssen außerdem über das zum Zeitpunkt der Anschaffung in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinausgehen oder – bei Fehlen solcher Normen – den Umweltschutz verbessern.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Antriebsart. Pro Lkw und Sattelzugmaschine beträgt dieser pauschal: 8.000 Euro für CNG; 12.000 Euro für LNG und E-Antriebe für Fahrzeuge bis 12 Tonnen; 40.000 Euro für E-Antriebe für Fahrzeuge ab 12 Tonnen. Pro Unternehmen ist der Zuschuss auf 500.000 Euro begrenzt. Allein im Jahr 2018 stehen 10 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 befristet. Die Förderrichtlinie ist hier zu finden: Link.

Ab dem 1. Januar 2019 sollen Elektro-Lkw zudem komplett von der Lkw-Maut befreit werden. Von der Mautbefreiung wird ein großer Anteil der bereits heute in Deutschland zugelassenen rund 11.800 Elektro-Nutzfahrzeuge profitieren. Erwartet wird eine Mautersparnis von etwa 5.000 Euro pro Jahr und Nutzfahrzeug ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Quelle: Bundesverkehrsministerium

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