Für die europäischen Häfen waren Schiffsabfälle eine der wichtigsten umweltpolitischen Prioritäten, so der ESPO (European Sea Ports Organisation)-Nachhaltigkeitsbericht 2017. In ihrem Positionspapier zur Überarbeitung der Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen begrüßt die ESPO den Vorschlag der Kommission und ihr Ziel, auf den erheblichen Fortschritten aufzubauen, die im Rahmen der geltenden Richtlinie erzielt wurden.
Die geltende Richtlinie 2000/59 hat dazu beigetragen, dass die Zahl der Einleitungen von Abfällen auf See erheblich zurückgegangen ist. Die Mindestgebühr, die von allen Schiffen in den EU-Häfen gezahlt werden muss – unabhängig davon, ob sie die Abfallentsorgungseinrichtungen oder die von ihnen gelieferten Mengen nutzen –, wurde erbracht. Infolgedessen werden nur 2,5 Prozent der ölhaltigen Abfälle nicht in Mülldeponien in Häfen angeliefert.
Eine Begrenzung für Abfälle festlegen
Die europäischen Häfen unterstützen insbesondere die Ziele des Vorschlags zur Steigerung der Effizienz und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands. Die neue Richtlinie sollte jedoch auch dafür sorgen, dass im Einklang mit dem Verursacherprinzip ein effizientes, aber verantwortungsvolles System für die Entsorgung von Schiffsabfällen gefördert wird. „Die europäischen Häfen erkennen an, dass es wichtig ist, die richtigen Anreize zu bieten, und die Hafenbehörden sind sicherlich bereit, einen Beitrag zu leisten. Die Einführung eines Gebührensystems, mit dem Schiffe unangemessene Mengen an Müll, einschließlich gefährlicher Abfälle, zu 100 Prozent einer festen Gebühr liefern könnten, wäre jedoch eine schwerwiegende und inakzeptable Abweichung vom Verursacherprinzip. Es besteht die Gefahr, von der Müllentsorgung an der Quelle abzuweichen, indem die Abfallmengen an Bord verringert werden, die den Eckpfeiler der EU-Abfallpolitik bilden“, sagt die ESPO-Generalsekretärin Isabelle Ryckbost.
Die ESPO schlägt daher vor, eine Begrenzung für Abfälle festzulegen, die durch die Pauschalgebühr von 100 Prozent abgedeckt werden. Die feste (Pauschal-)Gebühr sollte normale Mengen von Abfällen abdecken, die von einer bestimmten Schiffsart und -größe geliefert werden. Ports sollten darüber hinaus berechtigt sein, wenn unangemessene Mengen geliefert werden. Darüber hinaus sollten gefährliche Abfälle, die in der Regel eine besondere und kostspielige Behandlung erfordern, nicht von der 100prozentigen indirekten Gebühr abgedeckt werden. Des Weiteren sind die europäischen Häfen der Ansicht, dass alle Bestimmungen, die zu einer besseren Durchsetzung der Verpflichtung von Schiffen zur Lieferung von Abfällen an Land führen, begrüßt werden. Die Angleichung bestimmter Elemente der Richtlinie an das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) wird von der ESPO unterstützt. Die europäischen Häfen begrüßen auch, dass neue Arten von Abfall, wie zum Beispiel Wäscherabfälle, in dem Vorschlag berücksichtigt wurden.
Der Vorschlag wird derzeit im Rat und im Europäischen Parlament erörtert. Die ESPO freut sich auf die Zusammenarbeit mit den Berichterstattern des Parlaments und den Schattenberichterstattern, dem bulgarischen Ratsvorsitz, dem Rat und der Kommission im Hinblick auf die Schaffung eines neuen und effizienten Rechtsrahmens, der die auf See eingeleiteten Schiffsabfälle weiter reduzieren und die in den Häfen angelieferten Abfallmengen erhöhen würde.
Über ESPO
Die Europäische Seehafenorganisation (ESPO) ist die wichtigste Schnittstelle zwischen europäischen Seehäfen und den europäischen Institutionen und ihren politischen Entscheidungsträgern. Die ESPO vertritt die Hafenbehörden, Hafenverbände und Hafenverwaltungen der Seehäfen von 23 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Norwegens auf EU-politischer Ebene. Die ESPO hat auch Beobachter in Island und Israel.
Zum Download: Positionspapier 2018.05.09_Pr_Espo Position Paper On Prf.pdf
Quelle: ESPO