Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. bezieht Stellung zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR):
„Auch wenn das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in erster Linie der Umsetzung der EU-Verordnung 2025/40 dienen mag, führt die Art der Umsetzung zu erheblichen Problemen für die mittelständischen Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Sie schränken deren unternehmerische Gestaltungsspielräume ohne Not massiv ein und degradieren sie zu reinen Dienstleistern für Großkonzerne. Hierdurch entsteht eine weitere, kartellrechtlich bedenkliche Marktverschiebung zugunsten großer, bereits marktbeherrschender Unternehmen, die so ihre dominante Stellung weiter ausbauen können.
Für problematisch und existenzgefährdend ist aus Sicht der mittelständischen Entsorger insbesondere die Regelung in § 32 zu sehen. Hiernach müssen sich die Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zu einer Herstellerorganisation zusammenschließen und die unentgeltliche Rücknahme der gewerblichen Verpackungen sicherstellen.“ […]
Die vollständige Stellungnahme des bvse lesen Sie hier.
Quelle: bvse




