Neue Vorgaben führen zu Mehrkosten und Bürokratie, Krise der Recyclingwirtschaft ungelöst.
Die Allianz Verpackung und Umwelt (AVU) sieht im Referentenentwurf für das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) deutlichen Anpassungsbedarf: Es drohen zusätzliche Bürokratiekosten und rechtliche Unsicherheiten für Unternehmen, Möglichkeiten zur Förderung nachhaltiger Verpackungen blieben ungenutzt.
Der Gesetzesvorschlag des Bundesumweltministeriums überträgt die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht. Zusätzlich geplant ist jedoch die Gründung einer Organisation, die Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegsystemen finanziell unterstützen soll. Die Kosten von circa 90 Millionen Euro im Jahr sollen die Verpackungshersteller tragen.
„Eine solche Organisation ist in der PPWR nicht vorgesehen und läuft einer möglichst schlanken Umsetzung und damit auch den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zuwider. Sie führt zu hohen Zusatzkosten, die am Ende auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückfallen. Dies steht in einem völligen Missverhältnis zum erwartbaren Mehrwert für die Kreislaufwirtschaft und verkennt, dass es bereits eine Vielzahl von Initiativen für nachhaltigen Umgang mit Verpackungen gibt“, erklärt Carl Dominik Klepper, Vorsitzender der AVU.
Nach Auffassung der AVU muss der Entwurf zudem die Chance nutzen, endlich wirksame Anreize für den Einsatz sehr gut recyclingfähiger Verpackungen und Verpackungen mit Rezyklatanteil zu schaffen. Klepper: „Die deutschen Regelungen sollten so bald wie möglich weiterentwickelt werden, die Pläne liegen auf dem Tisch. Jahrelang auf die Umsetzung von EU-Vorgaben zu warten, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, ist halbherzig und bremst Hersteller nachhaltiger Verpackungslösungen aus.“
Die AVU fordert eine gezielte finanzielle Besserstellung von nachweislich sehr gut zu recycelnden Verpackungen im Rahmen des neuen VerpackDG. Dies würde einen gezielten Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krise der Recyclingwirtschaft leisten: Recyclingmaterial würde gegenüber Neumaterial aus Kostensicht attraktiver, was insbesondere zu einer Entlastung der stark unter Druck stehenden Kunststoff-, Glas- und Papierrecycler führen würde.
Auch die vorgesehene Änderung der Definition des „Herstellers“ von Verpackungen Mitte 2026 sieht die AVU kritisch. Eine solch weitreichende Änderung mitten im Jahr bedeutet ein hohes Maß an zusätzlicher Bürokratie für die dualen Systeme, die die Verpackungsverwertung organisieren und verantworten.
„Was wie eine Formalität klingt, hat weitreichende Konsequenzen: Durch die neue EU-Definition müssen für 40 Prozent der Verbraucherverpackungen andere Hersteller als bisher für die Entsorgung ihrer Verpackungen finanziell in die Pflicht genommen werden. Diese Mammutaufgabe kann das Gesamtsystem der Verpackungsentsorgung in Deutschland gefährden“, betont Klepper. Der vorgesehene Definitionswechsel sollte erst zum Jahr 2027 erfolgen, so die Empfehlung der AVU. Dies kann durch eine Übergangsregelung im VerpackDG sichergestellt werden.
Das VerpackDG soll Anfang 2026 im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden und im August 2026 in Kraft treten. Die vollständige AVU-Position ist hier zu finden.
Quelle: AVU




