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VerpackDG: „Deutschland schießt über die EU-Vorgaben hinaus“

Der Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN) kritisiert den deutschen Referentenentwurf für das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) als überreguliert und „Gold-Plating“.

Die im Entwurf vorgesehene Errichtung einer zusätzlichen Organisation für
Verpackungsreduzierung mit jährlichen Kosten von rund 90 Millionen Euro sowie die
geplante 70-Prozent-Mehrwegquote gehen deutlich über die europäische
Verpackungsverordnung (PPWR) hinaus, die lediglich eine zehnprozentige Mehrwegpflicht
bis 2030 vorsieht. Dies würde etablierte Recyclingstrukturen sowie die Investitionssicherheit in der Branche unnötig gefährden, die Verpackung weiter verteuern und zu einem erhöhten Bürokratieaufwand führen.

„Deutschland schießt über die EU-Vorgaben hinaus. Nationale Sonderwege erschweren
funktionierende Kreisläufe und verunsichern die Industrie“, sagt Martin Schröder,
Geschäftsführer des FKN. „Wir brauchen eine praxisnahe PPWR-Umsetzung statt
zusätzlicher Auflagen ohne erkennbaren ökologischen Mehrwert.“

Neue Organisation zur Verpackungsreduzierung

Besonders kritisch bewertet der FKN die geplante Gründung einer neuen Organisation für
Reduzierungs- und Vermeidungsmaßnahmen. Diese Struktur ist in der PPWR nicht
vorgesehen, soll aber laut Bundesumweltministerium jährlich rund 90 Millionen Euro
kosten.

Die Organisation will weitere Gebühren erheben, mit dem Zweck Mehrwegsysteme
zu fördern. Dies würde zu einer weiteren Kostensteigerung für alle betroffenen
Verpackungsarten führen und erneut Auflagen für Inverkehrbringer, die deutsche Industrie
und Bevölkerung mit sich bringen. Eine zusätzliche Organisation würde nach Einschätzung
des FKN weder Effizienzgewinne schaffen noch messbare ökologische Fortschritte bringen,
aber zu mehr Bürokratieaufwand führen.

70-Prozent-Mehrwegquote geht deutlich über EU-Vorgaben hinaus

Die im Referentenentwurf vorgesehene nationale 70-Prozent-Mehrwegquote ist aus Sicht
des FKN angesichts des schon erreichten Mehrweg-Niveaus in Deutschland nicht
gerechtfertigt. Eine derart hohe nationale Quote droht die politische Lenkungswirkung zu verzerren und ignoriert wissenschaftliche Ökobilanzen, die zeigen, dass hochwertig
recyclingfähige Einwegverpackungen, wie Flüssigkeitskartons aus nachwachsenden
Rohstoffen, ökologisch gleichwertig oder sogar vorteilhafter sein können.

Insbesondere der hohe Energie- und Wasserbedarf im Mehrwegsystem sowie die durch das höhere Gewicht bedingten Transportbelastungen sprechen gegen eine hohe nationale Quote.

Sammelpflichten im öffentlichen Raum: Doppelbelastungen vermeiden

Auch bei den vorgesehenen Sammelpflichten im öffentlichen Raum sieht der FKN
Anpassungsbedarf. Die geplante Verpflichtung der dualen Systeme, zusätzliche
Sammelbehälter aufzustellen, darf aus Sicht des Verbands nicht losgelöst von den
Finanzierungsmechanismen des Einwegkunststofffonds ausgestaltet werden. Ohne eine
klare Abstimmung drohen doppelte Kosten sowie zusätzlicher Verwaltungsaufwand für
Kommunen – Belastungen, die sich mittelfristig in höheren Produktpreisen und steigenden
Entsorgungsgebühren für Verbraucherinnen und Verbraucher niederschlagen können.

„Neue Sammelstrukturen sind nur dann sinnvoll, wenn sie sauber mit dem
Einwegkunststofffonds verzahnt sind und nachweislich zusätzliche ökologische Effekte
bringen“, betont Schröder. „Wir unterstützen die europäische Harmonisierung ausdrücklich,
aber sie muss effizient, verursachergerecht und für alle Beteiligten praxisnah bleiben.“

Recyclingquoten weiterentwickeln, Investitionen absichern

Positiv bewertet der FKN die klare Verwendung des Begriffs „Flüssigkeitskartons“ sowie die
geplante Übernahme der bestehenden 80-Prozent-Verwertungszuführungsquote. Kritisch
sieht der Verband jedoch die vollständige Streichung der bisherigen Papierverbundquote.
Diese Maßnahme würde die ökologische Lenkungswirkung schwächen und dringend
benötigte Investitionen in moderne Recyclingtechnologien verzögern.

Quelle: FKN

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