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Bahnzwang für Abfalltransporte: mehr Bürokratie, höhere Kosten, weniger Recycling

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich mit der Berufsgruppe Sekundärrohstoffhandel, Recycling und Entsorgung NÖ und der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement NÖ fordert gemeinsam mit dem Verband Deutscher Metallhändler und Recycler (VDM) und seiner Arbeitsgemeinschaft Metalle Österreich sowie dem Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) eine rasche und grundlegende Überarbeitung des sogenannten „Bahnzwangs“ für Abfalltransporte im Abfallwirtschaftsgesetz.

Seit 1. Jänner 2026 müssen Abfalltransporte mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn  Tonnen ab einer Straßenstrecke von über 100 Kilometern innerhalb Österreichs grundsätzlich per Bahn oder mit einem Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- beziehungsweise Treibhausgaspotenzial durchgeführt werden, bisher lag die Grenze bei 200 Kilometer im Jahr 2024 und 2025 bzw. 300 Kilometer im Jahr 2023. Nach vorliegenden Zahlen wurden im Jahr 2023 insgesamt 3.869 Angebotsanfragen gestellt, jedoch lediglich 108 positiv beantwortet. Das entspricht einer Ablehnungsquote durch die Bahn von 97,2 Prozent.

„Die Zielsetzung, Transporte auf die Schiene zu verlagern, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die konkrete Ausgestaltung des Bahnzwangs geht jedoch an der Realität vorbei“, wird betont. In der täglichen Praxis seien Bahnkapazitäten vielfach nicht verfügbar, Umschlag- und Verladeinfrastruktur fehle oder sei nicht geeignet, und die Abläufe seien für zeitkritische Abfall- und Sekundärrohstoffströme nicht planbar. Die Experten fordern daher die ersatzlose Streichung der 100-Kilometer-Schwelle und eine Beschränkung des Bahnzwangs auf wiederkehrende Abfallströme ab einer Tonnage von über 50 Tonnen.

Benachteiligung von Sekundärrohstoffen

Die neue Bestimmung erfolgt trotz der Tatsache, dass sich die Regierung ein „Ende der Benachteiligung von Sekundärrohstoffen“ im aktuellen Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt hat. Nach Ansicht der vier Verbände und Interessenvertretungen ist diese Regelung nicht praxistauglich, verursacht erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Entsorgungsunternehmen und gefährdet die Kreislaufwirtschaft in Österreich. Vielmehr werden durch diese Regelung Sekundärrohstoffe massiv gegenüber primären Rohstoffen benachteiligt, da letztere keinem Bahnzwang unterliegen. Das sei ein untragbarer Wettbewerbsnachteil, sind sich die Expertinnen und Experten einig.

Selbst das für den gesamten Verkehrsbereich zuständige Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat jetzt kürzlich im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage des Abg. z. NR Klaus Mair klargestellt, dass für eine Steigerung der Attraktivität des Schienenverkehrs für Abfalltransporte einerseits ein entsprechender Ausbau der Schienen- wie auch der Umschlagsinfrastruktur erforderlich ist. Andererseits müssen die betrieblichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere für einen effizienten grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr, auch in den Nachbarländern Österreichs geschaffen werden.

Kein einziger EU-Mitgliedsstaat hat derartige Eingriffe in die Wahlfreiheit der Transportmittel rechtlich verankert. Der Bahnzwang für Abfalltransporte ist ein österreichisches Spezifikum mit all den damit verbundenen Nachteilen für die (Kreislauf-)Wirtschaft in Österreich. Gabriele Jüly, Präsidentin Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe: „Der Bahnzwang bedeutet für unsere Betriebe zusätzliche Abfragen, zusätzliche Dokumente und zusätzliche Kosten – ohne dass am Ende verlässlich Bahnkapazitäten bereitstehen.“

Hoher bürokratischer Aufwand durch Abfrage- und Nachweispflichten

Zentraler Kritikpunkt ist der erhebliche administrative Mehraufwand trotz nicht bestehender Bahnkapazitäten bzw. fehlenden logistischen Voraussetzungen. Unternehmen sind verpflichtet, vor Transporten Abfragen über die Plattform aufschiene.gv.at durchzuführen. Je nach Fall sind Vorabanfragen, Angebotsanfragen sowie unterschiedliche Bestätigungen notwendig, die teilweise beim Transport mitzuführen sind. Diese Pflichten bestehen selbst dann, wenn eine Abfallart gar nicht dem Bahnzwang unterliegt oder wenn in der Praxis ohnehin keine Bahnkapazitäten verfügbar sind.

Die Verbände sehen darin einen klaren Widerspruch zu den politischen Zielen der Entbürokratisierung. Bereits bestehende umfangreiche Dokumentationspflichten im Abfall- und Transportrecht würden durch zusätzliche Nachweise weiter verschärft.

Viel Aufwand – kaum positive Ergebnisse

Besonders kritisch bewerten die Verbände das Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Die bereits angeführte Ablehnungsquote durch die Bahn von 97,2 Prozent bezieht sich auf die bisherige 300-Kilometer-Grenze. Seit 1. Jänner 2026 gilt nun die 100-Kilometer-Grenze – die Zahlen der notwendigen Abfragen steigen daher noch mehr, was zu eine noch höheren Ablehnungsquote führt. Trotz dieser geringen Erfolgsquote seien Unternehmen verpflichtet, Zeit und Personal für detaillierte Anfragen aufzuwenden.

Thomas Kasper, Obmann der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement NÖ: „Wir sehen in der Praxis: viel Aufwand, fast immer eine Absage. Das bindet Ressourcen, verursacht Kosten und schwächt Entsorgungs- und Recyclingbetriebe.“

Gefährdung von Just-in-time-Lieferketten

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Auswirkungen auf die Logistik- und Produktionsabläufe der Kreislaufwirtschaft. Sekundärrohstoffe, die rechtlich als Abfall gelten, müssen häufig just-in-time bereitgestellt werden – etwa als Ersatzbrennstoffe oder als Inputmaterial für industrielle Produktionsprozesse, wie zum Beispiel Metallschrotte für die industrielle Hüttenproduktion. Verzögerungen durch verpflichtende Abfragen und Wartezeiten von bis zu zwei Werktagen auf Bestätigungen bei fehlender Bahnkapazität seien in diesen Fällen nicht akzeptabel und ein schwerwiegendes Produktionshindernis.

Zudem seien Bahntransporte oft mit längeren Stand- und Lagerzeiten verbunden. Gerade bei Abfällen erhöhe dies Risiken wie Brandgefahr, Geruchsbelästigungen und zusätzlichen Flächenbedarf für Zwischenlager. Peter Heinrich, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Metalle Österreich im VDM: „Kreislaufwirtschaft braucht planbare Transporte. Wenn Bestätigungen und Bahnprozesse Lieferungen verzögern, leidet die Versorgung der Industrie – und es wird wieder vermehrt auf Primärrohstoffe zurückgegriffen, was im Gegensatz zum Recycling stark erhöhte CO2-Emissionen bedeutet.“

Fehlende Infrastruktur und mangelnde Transparenz

Die Verbände weisen außerdem auf erhebliche Defizite bei Infrastruktur und Information hin. Die Plattform aufschiene.gv.at zeigt zwar Verladestellen, liefert jedoch keine ausreichenden Angaben zur tatsächlichen technischen Eignung, zu Genehmigungen, Lager- und Pufferkapazitäten, Personalressourcen oder Betriebszeiten. Gerade beim Abfalltransport seien diese Informationen essenziell, da Umschlag, Verschub, Zwischenlagerung und Entladung deutlich komplexer seien als bei reinen Lkw-Transporten.

Hinzu kommt ein strukturelles Wettbewerbsproblem im Bahnsektor. Im Bereich des Einzelwagenverkehrs für Abfalltransporte existieren faktisch nur sehr wenige Anbieter. Das führt zu eingeschränkter Wahlfreiheit, mangelnder Planungssicherheit und steigenden Kosten für die betroffenen Unternehmen. Florian Fuchsluger, Vorsitzender der Berufsgruppe Sekundärrohstoffhandel, Recycling und Entsorgung NÖ: „Dieser österreichische Sonderweg schwächt den Wirtschaftsstandort: Sekundärrohstoffe wandern ins Ausland ab, Entsorgungsbetriebe verlieren Aufträge – das ist ein massiver Wettbewerbsnachteil.“

Geringe Klimawirkung bei hohen Kosten

Der Bahnzwang wurde mit dem Ziel der Reduktion von Treibhausgasemissionen eingeführt. Die Verbände weisen jedoch darauf hin, dass Abfalltransporte nur einen sehr geringen Anteil (ca. 4 %) am gesamten Straßengüterverkehr haben. Gleichzeitig fehlen bislang belastbare Daten, die eine relevante CO₂-Einsparung durch die verpflichtende Verlagerung auf die Schiene belegen. Demgegenüber stehen hohe Verwaltungskosten für Unternehmen sowie erhebliche organisatorische Mehrbelastungen.

Auch alternative Verkehrsmittel wie Elektro- oder Wasserstoff-Lkw seien derzeit nur eingeschränkt verfügbar. Hohe Anschaffungskosten, fehlende Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie notwendige Spezialaufbauten in der Abfallwirtschaft begrenzten den Einsatz solcher Fahrzeuge erheblich.

Forderung nach rascher Abschaffung des Bahnzwangs

Die Verbände fordern daher eine rasche Korrektur der bestehenden Regelung. Konkret wird, neben der ersatzlosen Streichung der 100-Kilometer-Schwelle, eine vollständige Überarbeitung des Bahnzwangs verlangt. Dieser müsse zumindest auf wiederkehrende Abfallströme und erst ab einer Tonnage von über 50 Tonnen beschränkt werden. Außerdem müsse dieser so adaptiert werden, dass er in der Praxis auch umsetzbar ist.

Darüber hinaus seien klare gesetzliche Vorgaben notwendig, wonach Bahnkapazitäten tatsächlich verfügbar, termingerecht und zu wirtschaftlich angemessenen Konditionen bereitzustellen sind. Ergänzend sollten Anreizsysteme – etwa durch die stärkere Berücksichtigung nachhaltiger Bahntransporte in öffentlichen und privaten Ausschreibungen – ausgebaut werden, anstatt auf starre Verpflichtungen zu setzen.

„Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist ein notwendiger zentraler Beitrag zu Klimaschutz, Ressourcenschonung und Versorgungssicherheit“, so die Verbände der Recyclingwirtschaft abschließend. „Dafür braucht es praxistaugliche Regeln, Planungssicherheit und funktionierende Infrastruktur – nicht ein Gesetz, das Betriebe im Alltag blockiert.“

Quelle: VOEB

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