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Über 80 Experten diskutierten Bedeutung der thermischen Verwertung von Abfällen

Herten — Das Wirtschaftsförderungszentrum Ruhr für Entsorgungs- u. Verwertungstechnik e.V. – kurz WFZruhr – veranstaltete am 13. März 2018 im Abfallkraftwerk RZR Herten einen Workshop zum Thema: „Thermische Abfallbehandlung: Ein unverzichtbarer Bestandteil in der Circular Economy“. Gastgeber und AGR-Geschäftsführer Stephan Kaiser freute sich über die hohe Beteiligung von Fachkollegen und begrüßte rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im vollbesetzten RZR-Besucherzentrum.

Den Auftakt der Vortagsreihe machte Dr. Markus Hiebel, Abteilungsleiter Nachhaltigkeit- und Ressourcenmanagement beim Frauenhofer Umsicht Institut. Der Diplomingenieur stellte die neue Umsicht-Studie zur künftigen Rolle der thermischen Verwertung in der Kreislaufwirtschaft vor. Mit Blick auf den aktuellen Stand der Produktentwicklung und des menschlichen Konsums im heutigen Wirtschaftssystem kommt die Studie von Fraunhofer UMSICHT zu dem Schluss, dass die thermische Verwertung von Abfällen ein unverzichtbarer Baustein der Kreislaufwirtschaft ist und dies auch langfristig bleiben wird.

Im Anschluss berichtete Andreas Freund, Geschäftsführer der AVG Köln, über die Erfahrungen mit der neuen Gewerbeabfallverordnung. Die Zukunft des Kunststoffrecyclings lag im Fokus des Kunststoffexperten Dr. Dirk Textor. Ein hochaktuelles Thema, nachdem China zum Jahreswechsel den Import von Kunststoffabfällen gestoppt hat. Rechtsanwalt Dr. Rene Schmelting beendete die Vortragsreihe mit der Darstellung der Konsequenzen, die sich aus dem Wegfall der Heizwertklausel ergeben.

Stephan Kaiser fasst die wesentlichen Punkte der Expertendiskussion zusammen: „Ich freue mich über die gelungene Veranstaltung. Die thermische Abfallbehandlung ist zwar ein zentrales Thema der Daseinsvorsorge, aber bleibt in der allgemeinen Wahrnehmung negativ konnotiert. Es zeigt sich deutlich, dass Recycling und energetische Verwertung keine Gegensätze sind, beide Verfahren ergänzen sich.“ Und Kaiser weiter: „Es müsse jedoch je nach spezifischem Stoffstrom eine an ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtete Entscheidung getroffen werden, welches das angemessene Instrument sei. Es kann nicht sein, dass ein Instrument, das Recycling, zum Ziel überhöht werde.“

Quelle: AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH

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