Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Recht auf Reparatur beschlossen hat. Damit werde ein wichtiger Rahmen für mehr Reparaturfreundlichkeit geschaffen und ein Impuls für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie eine funktionierende Kreislaufwirtschaft gesetzt.
Entscheidend sei nun, dass Reparaturen für Verbraucher tatsächlich bezahlbar werden. Noch scheiterten viele Reparaturen daran, dass sie teurer sind als eine Neuanschaffung. Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena: „Das Recht auf Reparatur ist ein zentraler Hebel für mehr Ressourcenschutz und weniger Abfall – denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Damit Reparaturen im Alltag wirklich stattfinden, müssen sie für Verbraucherinnen und Verbraucher wirtschaftlich attraktiv sein. Deshalb braucht es einen verlässlich ausgestalteten, herstellerfinanzierten Reparaturfonds, der die Kosten spürbar senkt und Anreize für langlebige Produkte setzt.“
Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Reparaturförderung einzuführen. Aus Sicht des VKU sollte dies in Deutschland über einen verpflichtenden Reparaturfonds erfolgen, der von den Herstellern finanziert wird. Erfahrungen aus bestehenden Förderprogrammen zeigen dem Verband, dass bereits geringe finanzielle Anreize die Nachfrage nach Reparaturen deutlich steigern. Dauerhaft ließen sich solche Programme jedoch nicht aus öffentlichen Haushalten finanzieren. Deshalb müssten Hersteller für die Nutzungsdauer ihrer Produkte stärker in die Verantwortung genommen werden – durch finanzielle Beteiligung, besseren Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen sowie eine reparaturfreundliche Produktgestaltung.
Quelle: VKU





