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Ausnahmeregelung für Abfallverwertung Liechtensteins in der Schweiz

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit eine Ausnahme von der EU-Abfallverbringungsverordnung beschlossen und damit den grenzüberschreitenden Entsorgungsweg von Liechtenstein in die Schweiz gesichert.

Liechtenstein kann somit weiterhin jährlich rund 23.000 Tonnen gemischte Siedlungsabfälle in der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Buchs im schweizerischen Kanton St. Gallen energetisch verwerten. Hintergrund ist die seit Mai 2026 geltende EU-Abfallverbringungsverordnung, die Abfallexporte zur Verwertung in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – und damit auch in die Schweiz – grundsätzlich untersagt.

Die Ausnahmeregelung muss noch formell vom Rat der EU angenommen werden. Für Liechtenstein ist zudem eine Übernahme der Regelung in das EWR-Abkommen erforderlich, bevor sie im Land rechtswirksam wird.

Quelle: bvse

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