Ab 2036 können fünf Prozent der Emissionskürzungen über internationale CO₂-Zertifikate abgebaut werden. Zertifikate dürfen nur in Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels genutzt werden. Die Einführung des EU-Emissionshandelssystems ETS2 wird auf 2028 verschoben. Alle zwei Jahre wird ein Fortschrittsbericht zum Klimaziel für 2040 vorgelegt.
Am Dienstag (10. Februar 2026) stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg für eine informelle Einigung mit dem Rat über die Änderungen des EU-Klimagesetzes mit 413 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen. Damit wird ein neues, verbindliches Zwischenziel für 2040 eingeführt: Eine Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber 1990.
Flexibilität für die Mitgliedstaaten
Mit dem überarbeiteten Klimagesetz wird es flexibler möglich, das Klimaziel für 2024 zu erreichen. Ab 2036 können bis zu fünf Prozentpunkte der Netto-Emissionsminderungen (zwei Prozentpunkte mehr als von der Kommission vorgeschlagen) durch hochwertige internationale CO₂-Zertifikate aus Partnerländern erbracht werden.
Auf Drängen des Parlaments dürfen diese Zertifikate ausschließlich in Sektoren eingesetzt werden, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) fallen. Auch dürfen die Zertifikate nur aus Partnerländern stammen, deren Klimaziele und -politiken mit den Zielen des Pariser Abkommens vereinbar sind. Zudem haben die Europaabgeordneten Schutzklauseln aufgenommen, um die Finanzierung von Projekten zu verhindern, die den strategischen Interessen der EU widersprechen.
Eine größere Flexibilität innerhalb und zwischen Sektoren und Instrumenten soll helfen, die Klimaziele kosteneffizienter zu erreichen. So soll die grüne Transformation besser mit mehr Wettbewerbsfähigkeit in der EU verbunden werden.
Die Einführung des EU-Emissionshandelssystems ETS2 wird ebenfalls um ein Jahr verschoben, von 2027 auf 2028. ETS2 wird CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in Gebäuden und im Straßenverkehr abdecken.
Überprüfung des 2040-Ziels
Die EU-Kommission wird alle zwei Jahre die Fortschritte beim Erreichen der Ziele bewerten und soll dabei aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen sowie technologische Entwicklungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit in der EU.
Sie wird zudem Trends bei den Energiepreisen und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte analysieren. Geprüpft werden soll auch, inwieweit die Netto-CO₂-Entnahmen auf EU-Ebene ausreichen, um das 2040-Ziel zu erreichen.
Auf Grundlage dieser Überprüfung kann die Kommission eine Änderung des EU-Klimagesetzes vorschlagen. Dies könnte eine Anpassung des 2040-Ziels oder zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des unterstützenden Rahmens umfassen – etwa zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands und des sozialen Zusammenhalts der EU.
Nächste Schritte
Sobald auch der Rat den Text gebilligt hat, tritt er 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Hintergrund
Mit dem Europäischen Klimagesetz wird das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu einer rechtlich verbindlichen Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten. Außerdem wird ein verbindliches Ziel festgelegt, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken.
Quelle: Europäisches Parlament



