Zum Start der e-World (10. bis 12. Februar) in Essen mahnt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ein entschlossenes und zügiges Handeln der Bundesregierung in der Energiepolitik an.
„Wir haben längst einen Punkt erreicht, an dem jedes weitere Zögern zu einer Investitionsbremse wird“, führt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing aus. „Entscheidende Regelungen fehlen noch oder bestehende sind nicht für die künftige Energieversorgung geeignet. Der erhoffte Winter der Entscheidungen droht ein Winter der Vermeidungen zu werden. Nach den hoffnungsvollen Ankündigungen im Herbst müssten sich zahlreiche Gesetzesentwürfe schon im Gesetzgebungsverfahren befinden, stattdessen liegen teilweise noch nicht mal Eckpunkte vor. Unternehmen, Kommunen und Bürger brauchen jedoch schnellstmöglich Klarheit.“
Zwar habe die Bundesregierung bei der Kraftwerksstrategie zuletzt einen Durchbruch erzielt und sich mit der EU-Kommission auf Eckpunkte verständigt. Geplant sind unter anderem Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke. Doch ohne Gesetzentwurf bleibe die Einigung ein politisches Versprechen ohne investitionsfähigen Rahmen. Damit diese Investitionen nicht in wenigen Händen konzentriert werden, fordert der VKU kleine Losgrößen. Liebing: „Versorgungssicherheit entsteht durch Vielfalt. Wir brauchen Wettbewerb. Dafür können Stadtwerke sorgen, wenn der Rahmen richtig gesetzt wird.“
Die Kraftwerksstrategie allein reiche nicht aus. Auch die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) müsse nach Ansicht des Verbandes fester Bestandteil eines Gesetzespaketes sein. KWK-Anlagen seien das Rückgrat der Energiewende. Sie sicherten erneuerbare Energien dezentral ab, indem sie Strom und Wärme genau dann liefern, wenn sie mangels Sonne und Wind gebraucht werden. Doch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz läuft aus, bevor seine Aufgabe erfüllt sei. Der VKU fordert eine Verlängerung bis 2038. „In seiner jetzigen Form bietet das Gesetz keine verlässliche Investitionsgrundlage mehr. Ohne eine schnelle Novelle gerät eine tragende Säule der Energiewende ins Wanken“, warnt Liebing und erinnert zugleich daran, dass die KWKG-Novelle im Koalitionsvertrag als Sofortmaßnahme für 2025 angekündigt war. “Nun ist das Jahr vorbei, aber es gibt noch nicht einmal Eckpunkte für eine Novelle”, kritisiert Liebing.
Zum Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) sagt Liebing: „Alle klimaneutralen Wärme- und Heiztechnologien müssen gleichberechtigt möglich bleiben. Gesetzliche Vorgaben dürfen keine Optionen ausschließen oder vorab festlegen. Nur dann können Kommunen wirtschaftlich sinnvolle Wärmepläne entwickeln.“ Eine verpflichtende Grüngasquote für den Gasabsatz in Deutschland lehnt der VKU ab. Sie löse das Problem eines zu knappen Angebots bei perspektivisch großer Nachfrage durch eine Liefer- und Abnahmepflicht nicht, sondern verschärfe es. „Wir unterstützen grundsätzlich immer dort den Einsatz grüner Gase, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist“, erklärt Liebing. Kommunen und ihre Unternehmen müssten entscheiden können, wo grüne Gase tatsächlich den größten Nutzen bringen.
Der VKU kritisiert seit Langem, dass die Wärmelieferverordnung und die AVBFernwärmeV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme) in ihrer aktuellen Form den Ausbau der Fernwärme behindern. Die Novelle der AVBFernwärmeV müsses Investitionen erleichtern. Liebing: „Wir unterstützen transparente Regeln, aber sie müssen praktikabel bleiben.“ Besonders das Kostenneutralitätsgebot der Wärmelieferverordnung blockiert im Bestand den Umstieg auf Fernwärme – im Gegensatz zu Wärmepumpen, die diese Beschränkung nicht haben. „Für eine erfolgreiche Wärmewende setzen wir uns für gleiche Rahmenbedingungen für alle Technologien ein“, sagt Liebing. Vermieter sollten beim Wechsel zu Fernwärme die Miete ebenso wie bei der Wärmepumpe um bis zu 50 Cent pro Quadratmeter und Monat anheben dürfen. Klimafreundliche Fernwärme dürfe nicht benachteiligt werden. Jetzt sei das Bundesjustizministerium gefordert, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen.
Auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien müsse der Gesetzgeber Klarheit schaffen, wie es weitergeht. Seit langem ist eine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes angekündigt. Liebing: „Die Einzelheiten müssen mit der Branche diskutiert werden, denn nur mit einer klugen Ausgestaltung erfüllt die Novelle ihren Zweck: Erhalt von Investitionssicherheit, Anreize zur Markt- und Systemintegration sowie verbesserte Kosteneffizienz.“
Weiter steht die im Koalitionsvertrag zugesagte Rückführung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) auf EU-Recht noch aus. Die zahlreichen nationalen Verschärfungen, etwa bei Energiemanagementsystemen, Rechenzentren oder der Abwärmenutzung, führten bei kommunalen Unternehmen zu vermeidbaren bürokratischen und kostenintensiven Belastungen. Ingbert Liebing: „Energieeffizienz ist richtig und wichtig, aber Vorgaben müssen praxistauglich sein und dürfen kommunale Unternehmen nicht gegenüber privaten Akteuren benachteiligen.“
Nicht zuletzt gehe es um die Stromnetze. Die aktuelle Regelung eines Bundeszuschusses zu den Netzkosten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro setze einseitig auf einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten. Das führe dazu, dass in manchen Regionen so gut wie keine Entlastung bei privaten Kunden und dem Gewerbe ankommt. Um ab dem kommenden Jahr eine faire gleichmäßige Entlastungswirkung zu erzielen, fordert der VKU, den Bundeszuschuss zu den Netzkosten hälftig auf Übertragungsnetzentgelte und netzbezogene Umlagen aufzuteilen. „Nur wenn sowohl Übertragungsnetzentgelte als auch netzbezogene Umlagen entlastet werden, kommt die Unterstützung fair, flächendeckend und spürbar bei Haushalten, Mittelstand, Kommunen und Industrie an – und stärkt so die Akzeptanz der Energiewende“, stellt der VKU-Hauptgeschäftsführer klar.
Kontraproduktiv zu den grundsätzlichen Plänen der Bundesregierung zur Anreizung von Investitionen in die Energiewende wird sich nach Meinung des VKU die von der Bundesnetzagentur vorgesehene vollständige Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte auswirken. „Dezentrale, steuerbare Anlagen müssen weiterhin Anreize haben, netzdienlich zu arbeiten, zumindest so lange, bis neue Instrumente greifen“, erläutert Liebing. Mit dem vorgeschlagenen Netzentlastungsentgelt habe der VKU einen konstruktiven Alternativvorschlag vorgelegt.
Die kommunalen Energieversorger stünden bereit, Verantwortung zu übernehmen. Sie investierten vor Ort, sicherten Arbeitsplätze und halten die Energieversorgung stabil. Planungssicherheit entstehe nicht durch Ankündigungen, sondern durch rechtzeitig verabschiedete und langfristig tragfähige Gesetze. Trotz Zeitdruck fordert der VKU eine Beteiligung mit sinnvollen Beratungsfristen für Stellungnahmen. „Gesetze müssen praxistauglich sein, damit sie in Städten und Gemeinden zügig und bezahlbar umsetzbar sind“, schließt Liebing.
Quelle: VKU



