Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin haben eine gemeinsame Mitteilung zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit vorgelegt. Darin werden konkrete Schritte skizziert, „um die Stärke und Widerstandsfähigkeit der EU angesichts der wachsenden externen wirtschaftlichen Bedrohungen zu stärken und gleichzeitig unsere Offenheit und unser Engagement für internationalen Handel und Investitionen zu wahren.“
Die Gemeinsame Mitteilung baut auf der Strategie für wirtschaftliche Sicherheit von 2023 auf, in der die übergeordneten Ziele der wirtschaftlichen Sicherheit festgelegt sind: die Förderung industrieller Stärken, der Schutz europäischer Interessen und die Partnerschaft mit gleichgesinnten Ländern.
In dieser Mitteilung „wird der verstärkte Ansatz der EU zur Bewältigung von Risiken dargelegt, bei dem alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente eingesetzt werden. Zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Sicherheit wird die EU bestehende Instrumente unabhängig von ihrem ursprünglichen Zweck nutzen und ihr Instrumentarium bei Bedarf proaktiver einsetzen. Sie wird auch ihre Informationserhebungs- und Analysekapazitäten verbessern, um EU-Entscheidungen zu treffen und die Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und Unternehmen zu verbessern.“
Ein proaktiver und zielgerichteter Ansatz
Die Mitteilung spiegelt einen Paradigmenwechsel wider, der von einer reaktiven Haltung zu einem proaktiveren und systematischeren Einsatz von Instrumenten übergeht: „Die EU wird auch strategischer sein, wenn es darum geht, ihr wirtschaftliches Gewicht und den Zugang zu ihrem Binnenmarkt zu nutzen. Die Maßnahmen der EU werden weiterhin zielgerichtet, verhältnismäßig und auf die Bewältigung spezifischer Situationen mit hohem Risiko ausgerichtet sein. Gleichzeitig werden die EU, ihre Mitgliedstaaten und Unternehmen zunehmend die wirtschaftlichen Kosten akzeptieren müssen, die mit erhöhter Sicherheit und Widerstandsfähigkeit einhergehen.“
Auf der Grundlage der Arbeiten zur Risikobewertung mit den Mitgliedstaaten wird sich die Kommission unmittelbar auf sechs vorrangige Bereiche mit hohem Risiko konzentrieren:
- Verringerung strategischer Abhängigkeiten von Gütern und Dienstleistungen;
- Gewinnung sicherer Investitionen in die EU;
- Unterstützung einer dynamischen europäischen Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie und anderer kritischer Industriezweige;
- Sicherung der Führungsrolle der EU bei kritischen Technologien;
- Schutz sensibler Informationen und Daten;
- Abschirmung der kritischen Infrastruktur Europas.
Koordinierter und strategischer Einsatz von Werkzeugen
Die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen soll durch einen stärker strategisch ausgerichteten und koordinierten Einsatz bestehender Instrumente gestärkt werden. Dazu gehören beispielsweise neue Leitlinien für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die Berücksichtigung von Erwägungen der wirtschaftlichen Sicherheit bei handelspolitischen Schutzuntersuchungen und die Priorisierung der Finanzierung von Projekten zur Verringerung der Abhängigkeiten der EU.
Verbessertes Situationsbewusstsein
Die Kommission will ihre Risikobewertung sowie die Sammlung und den Austausch von Informationen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern verbessern. Sie will ein gemeinsames Verständnis der wirtschaftlichen Sicherheitsrisiken fördern und darüber, wie und wann Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung ergriffen werden müssen. Dies werde der EU helfen, rechtzeitig und wirksam einzugreifen. Ein Schlüsselelement werde die Intensivierung der engen Zusammenarbeit der Kommission mit den Unternehmen sein, die häufig am Ende der wirtschaftlichen Sicherheitsfragen steht.
Vollendung des EU-Instrumentariums für wirtschaftliche Sicherheit
Die EU arbeitet auch an neuen Instrumenten, um die derzeitigen Lücken in der wirtschaftlichen Sicherheit der EU zu schließen. Der erste Vorzeigevorschlag im Rahmen der neuen Mitteilung über wirtschaftliche Sicherheit, ResourceEU, wurde vorgelegt und konzentriert sich auf die Bekämpfung der übermäßigen Abhängigkeit Europas von ausländischen Lieferanten kritischer Rohstoffe und Halbleiter. Weitere Initiativen befinden sich in verschiedenen Phasen der Vorbereitung und Umsetzung, darunter die SAFE-Verordnung, der Industrial Accelerator Act, der Cloud and AI Development Act, der CHIPS 2.0 Act, der Net Zero Industry Act, der Critical Raw Materials Act, die Start-up- und Scale-up-Strategie und die EU-Weltraumprogramme.
Internationale Zusammenarbeit
Europa steht bei weitem nicht allein vor den Herausforderungen der wirtschaftlichen Sicherheit. Vor diesem Hintergrund will die EU ihre Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern noch weiter intensivieren, gemeinsame Standards für die wirtschaftliche Sicherheit fördern und nach Möglichkeit gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen ergreifen.
Nächste Schritte
Die Kommission leitet bereits alle erforderlichen Änderungen der Rechtsvorschriften, Leitlinien und sonstigen unterstützenden Maßnahmen zur Umsetzung der in der Gemeinsamen Mitteilung dargelegten Maßnahmen ein. Die Kommission kündigt an, weiterhin intensiv mit den Mitgliedstaaten, Drittländern und Interessenträgern an dem neuen strategischen Ansatz für wirtschaftliche Sicherheit arbeiten zu wollen.
Quelle: Europäische Kommission (Pressemitteilung)



