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Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025:

Die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit für Europas Demokratie, Sicherheit und Wirtschaft.

Die Kommission hat heute ihren sechsten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht, in dem sie die Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten untersucht. Dies ist der erste Bericht im Rahmen des neuen Mandats der Kommission. Er konsolidiert die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines präventiven und dialogbasierten Ansatzes zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und stellt einen wichtigen Anreiz für Reformen dar.

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und der jährliche Zyklus der Rechtsstaatlichkeit tragen zur Widerstandsfähigkeit der Demokratie, der Sicherheit und der Wirtschaft Europas in einem globalen Umfeld bei, in dem die Achtung der Grundrechte und die demokratischen Systeme zunehmend unter Druck stehen. Für die EU ist es daher von großer Bedeutung, ihr Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit zu bekräftigen und konkrete Schritte zu unternehmen, um sie auf unserem Kontinent und weltweit zu fördern und zu verteidigen. Wie im Jahr 2024 befasst sich der Bericht nicht nur mit den 27 Mitgliedstaaten, sondern enthält auch vier Länderkapitel, die den Entwicklungen in Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien gewidmet sind.

Der diesjährige Bericht bestätigt, dass es in vielen Mitgliedstaaten einen positiven Trend gibt, da wichtige Reformen in den vier Schlüsselbereichen des Berichts – Justiz, Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und institutionelle Gewaltenteilung – vorangetrieben wurden. Während in manchen Mitgliedstaaten nach wie vor Herausforderungen bestehen und die Lage in einigen Fällen ernst ist, ist die Bindung an den Prozess insgesamt nach wie vor stark, und die Mitgliedstaaten haben eine beträchtliche Zahl der Empfehlungen von 2024 vollständig oder teilweise umgesetzt.

Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist auch entscheidend für die Umsetzung politischer Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt fördern und Bürgerinnen und Bürgern die aktive Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft ermöglichen. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist die Rechtsstaatlichkeit ein wichtiger Faktor. Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, benötigen ein stabiles und berechenbares wirtschaftliches Umfeld. Wie in den politischen Leitlinien von Präsidentin Ursula von der Leyen dargelegt, wird im diesjährigen Bericht ein besonderer Schwerpunkt auf Themen gelegt, die in direktem Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts stehen, wie z. B. eine solide Rechtsetzung, Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Stabilität des Regelungsumfelds.

Der Bericht enthält auch einen Ausblick auf eine sich weiterentwickelnde Europäische Union. Mit der neuen Generation von EU-Finanzierungsinstrumenten, die als Teil des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vorgestellt werden sollen, wird gewährleistet, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit eine Voraussetzung für die EU-Mittel bleibt. Die finanzielle Unterstützung der EU für Investitionen und Reformen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit kann einen echten Mehrwert bieten. Dies kann in umfassendere Bemühungen einfließen, die wirksame Umsetzung der im Bericht ausgesprochenen Empfehlungen nachzuverfolgen.

Wichtigste Ergebnisse in diesem Jahr:

Justizsysteme

Viele Mitgliedstaaten haben im vergangenen Jahr Justizreformen vorangetrieben. Zu den Maßnahmen gehören die Stärkung der Unabhängigkeit der Räte für das Justizwesen, zusätzliche Garantien für die Ernennung von Richterinnen und Richtern und die Autonomie der Staatsanwaltschaften sowie für die Qualität und Effizienz der Justizsysteme.

Allerdings kommen die Reformen in einigen Mitgliedstaaten langsamer voran, und in einigen Fällen bestehen nach wie vor ernste Probleme. Obwohl in allen Bereichen Anstrengungen unternommen werden, ist der Druck auf die Ressourcen der Justizsysteme in vielen Mitgliedstaaten hoch, was sich auf die Qualität und Effizienz der Justiz auswirkt. In den Erweiterungsländern wurden die Bemühungen zur Umsetzung von Justizreformen, zur Stärkung der Rechenschaftspflicht und um mehr Effizienz fortgesetzt, doch muss gegen unzulässige Einflussnahme und Versuche, die Unabhängigkeit der Richter zu untergraben, vorgegangen werden.

Rahmen für die Korruptionsbekämpfung

Die Korruptionsbekämpfung ist weiterhin von wesentlicher Bedeutung, um die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Einrichtungen zu wahren. Laut den Ergebnissen der Eurobarometer-Umfragen 2025 über die Einstellung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zur Korruption in der EU halten die meisten Europäerinnen und Europäer Korruption für inakzeptabel.

Aus dem Bericht geht hervor, dass mehrere Mitgliedstaaten neue Strategien zur Korruptionsbekämpfung entwickelt und ihre institutionellen Kapazitäten gestärkt haben, unter anderem durch die Aufstockung der Ressourcen für Strafverfolgung, Staatsanwaltschaften und Justiz. Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die präventiven Rahmen zu stärken, z. B. was Lobbyarbeit und Interessenkonflikte angeht, und um eine wirksame Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen sowie rechtskräftige Urteile in solchen Fällen zu gewährleisten. In den Erweiterungsländern wurden die rechtlichen und institutionellen Rahmen gestärkt, was in einigen Fällen zu einer höheren Resilienz gegenüber unangemessenem Druck geführt hat, wohingegen die Untersuchung, Verfolgung und Ahndung von Korruptionsfällen – einschließlich Fällen auf hoher Ebene – weiter verbessert werden müssen.

Freiheit und Pluralismus der Medien

Medienfreiheit und -pluralismus sind zentrale Elemente einer auf Rechtsstaatlichkeit beruhenden Gesellschaft und für die Gewährleistung der demokratischen Rechenschaftspflicht. In den Mitgliedstaaten laufen derzeit Reformen, um die nationalen Rechtsvorschriften an die neuen Vorschriften des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes anzugleichen. Viele Mitgliedstaaten führen Reformen durch, um das unabhängige Funktionieren und die unabhängige Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zu stärken und die Vergabe staatlicher Werbeaufträge fairer und transparenter zu gestalten.

Darüber hinaus erweitern einige nationale Medienregulierungsstellen ihre Zuständigkeiten, um dem Gesetz über digitale Dienste zu entsprechen. Angesichts anhaltender Bedrohungen wird der Sicherheit und dem Schutz von Journalistinnen und Journalisten zunehmend Aufmerksamkeit gewidmet. Die Mitgliedstaaten sorgen in diesem Kontext für die Schaffung oder den fortgesetzten Betrieb von Unterstützungsstrukturen oder stärken den rechtlichen Schutz von Journalistinnen und Journalisten.

Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen erforderlich, um Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten auszuräumen und die Garantien für die Unabhängigkeit einiger Medienregulierungsstellen und öffentlich-rechtlicher Medien zu verbessern, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse zu erhöhen und für mehr Fairness und Transparenz bei der Vergabe staatlicher Werbeaufträge zu sorgen. In den Erweiterungsländern besteht auch Besorgnis hinsichtlich der Politisierung der Medienregulierungsstellen, der finanziellen Tragfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie der Ernennung von deren Leitung.

Institutionelle Gewaltenteilung

In mehreren Mitgliedstaaten laufen Reformen zur Stärkung der Gewaltenteilung, unter anderem durch eine bessere Einbeziehung von Interessenträgern in den Gesetzgebungsprozess und durch eine verbesserte Qualität der Rechtsvorschriften. Instabile, sich rasch verändernde Gesetze – die manchmal ohne Beiträge der Interessenträger ausgearbeitet wurden – führen jedoch zu Rechtsunsicherheit sowohl für Unternehmen als auch für die Bürgerinnen und Bürger.

In dem Bericht wird zwar festgestellt, dass die meisten Mitgliedstaaten weiterhin einen förderlichen und unterstützenden Rahmen für die Zivilgesellschaft gewährleisten, doch bestehen in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor Hindernisse im Zusammenhang mit den Finanzierungs- oder Registrierungsanforderungen. In einigen Mitgliedstaaten stehen Organisationen der Zivilgesellschaft jedoch vor großen Herausforderungen und unterliegen übermäßigen finanziellen Einschränkungen oder Kontrollen oder werden unzureichend geschützt. In den Erweiterungsländern beschränken Herausforderungen im Zusammenhang mit Gesetzgebungsverfahren und unwirksame öffentliche Konsultationen eine inklusive Governance. Ferner bleiben Herausforderungen hinsichtlich der systematischen Weiterverfolgung der Empfehlungen der Ombudspersonen und anderer unabhängiger Gremien bestehen.

Binnenmarktdimension

In dem Bericht werden mit Blick auf alle vier Säulen die Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts und das Geschäftsumfeld für Unternehmen hervorgehoben. Ein wirksames Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtssicherheit und eine solide Rechtsetzung haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, prägen das Unternehmensumfeld und beeinflussen Investitionsentscheidungen.

Mit Blick auf alle vier Säulen wird in dem Bericht betont, wie sich die ermittelten Probleme auf das Funktionieren des Binnenmarkts und das Geschäftsumfeld für Unternehmen auswirken. In den Länderkapiteln wird beispielsweise auf die Spezialisierung von Gerichten sowie Richterinnen und Richtern auf die Bearbeitung von Handelssachen, die Mechanismen zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, eine transparente Medienfinanzierung und das stabile Regelungsumfeld, das erforderlich ist, damit Unternehmen unter vorhersehbaren Bedingungen arbeiten können, eingegangen.

Nächste Schritte

Die Kommission ersucht nun das Europäische Parlament und den Rat, die allgemeinen und länderspezifischen Gespräche auf der Grundlage dieses Berichts fortzusetzen und dabei auch auf die Empfehlungen zurückzugreifen, um zu prüfen, wie sich konkrete Fortschritte erzielen lassen. Ferner ruft die Kommission die nationalen Parlamente, die Zivilgesellschaft sowie andere Interessenträger dazu auf, den Dialog über die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler wie europäischer Ebene mit einem verstärkten Engagement der Bürgerinnen und Bürger fortzusetzen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die in dem Bericht aufgezeigten Herausforderungen anzugehen. Sie ist bereit, sie bei ihren Bemühungen um die weitere Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen. Für die Erweiterungsländer wird die Kommission die ermittelten Probleme auch in ihren nächsten Jahresberichten zur Erweiterung weiterverfolgen. Weitere Bewerberländer werden unter Umständen zu gegebener Zeit in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit aufgenommen.

Wie Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien 2024-2029 zugesagt hat, wird die Kommission ihre Überwachung und Berichterstattung weiter verbessern und die Gewaltenteilung stärken, insbesondere, indem die Umsetzung der Empfehlungen nachverfolgt wird.

Quelle: EU-Kommission

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