Die drei Arbeitgeberverbände der Abbruchbranche warnen vor drohenden negativen Auswirkungen einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro. Eine solche Höhe würde zu unzumutbaren Belastungen für Unternehmen und unnötigen Erschwernissen für den Arbeitsmarkt führen.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung spricht davon, dass ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 15 Euro im Jahr 2026 als erreichbar angesehen wird. Eine solche Erhöhung stößt seitens der drei Arbeitgeberverbände der Abbruchbranche auf erhebliche Kritik.
Zwar wird zunächst im Koalitionsvertrag noch die Rolle der unabhängigen Mindestlohnkommission gestärkt, wenn die Koalitionäre dort äußern, dass sie sich an deren Empfehlung für eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns orientieren wollen. Ob diese begrüßenswerte Abkehr von der Übergehung der Tarifkommission, wie sie noch bei der letzten Mindestlohnerhöhung auf 12,82 Euro durch die Ampelkoalition passiert ist, aber tatsächlich stattfinden wird, darf dann doch wieder bezweifelt werden, wenn nur einen Satz später die Koalitionsparteien jetzt schon äußern, dass sie diesen Mindestlohn im Jahr 2026 bei 15 Euro sehen.
Ein Anstieg von aktuell 12,82 Euro auf 15 Euro entspräche einer Steigerung um 17% innerhalb eines Jahres. Aus unternehmerischer Sicht wäre diese beabsichtigte unverhältnismäßige Erhöhung des Mindestlohnes eine Überforderung für viele Abbruchfirmen und außerdem kontraproduktiv für den Arbeitsmarkt.
Die drei Arbeitgeberverbände argumentieren gegen diese drastische Anhebung:
Ein neuer Mindestlohn in dieser Höhe übersteigt bei vielen Tarifverträgen den Schwellenwert unterer tariflicher Entgeltgruppen. Ein solch hoher Mindestlohn würde damit den Abschluss von Tarifverträgen obsolet machen und eine Tarifflucht noch weiter vorantreiben. Dies gilt es zu verhindern.
Ebenfalls wären in etlichen Branchentarifverträgen die Auswirkungen eines solch hohen Mindestlohnes auch noch in höheren Lohngruppen spürbar, die dann auch entsprechend weiter nach oben angepasst werden müssten.
Ein überhöhter Mindestlohn erschwert zudem den Zugang zum Arbeitsmarkt für geringer qualifizierte Arbeitskräfte. Gerade in der Abbruchbranche, in der es neben hoch spezialisierten Tätigkeiten auch einfachere Aufgabenbereiche gibt, würde sich das negativ bemerkbar machen.
Ein überzogener Mindestlohn wird bei jungen Menschen zu einem Verzicht auf eine Berufsausbildung führen. Wenn der Mindestlohn oberhalb der tariflich geregelten Ausbildungsvergütungen liegt, verliert eine Berufsausbildung an Attraktivität. Da wird dem „schnellen Euro“, der dann selbst bei einer Hilfstätigkeit verdient werden kann, der Vorzug vor einer fundierten Ausbildung gegeben. Das wird langfristig zu einer weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels führen.
Des Weiteren weisen die drei Verbände auf die Gefahr hin, dass ein zu hoher Mindestlohn auch zu Ausweichbewegungen in illegale Beschäftigungsverhältnisse oder Ich-AG’s führen könne. Zudem wirken überdurchschnittliche Lohnsteigerungen preistreibend und befördern die Inflation.
Zugleich sprechen sich die drei Arbeitgeberverbände klar gegen Lohndumping aus:
Johannes Schlenter, Vorsitzender des Deutschen Abbruchverbandes, erklärt, worauf es ihm bei der Warnung stattdessen ankommt: „Grundsätzlich sind wir dafür, dass gute und qualifizierte Arbeit auch gut bezahlt werden sollte. Im Abbruchgewerbe gibt es jedoch auch einfache Tätigkeiten, die entsprechend geringer bezahlt werden können müssen. Eine Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro ist zu hoch und würde unweigerlich eine Erhöhungsspirale nach oben lostreten, da höher qualifizierte Fachkräfte zu Recht einen spürbaren Abstand zu einer Mindestlohnvergütung fordern werden.“
Christian Strauch, Vorsitzender des Abbruchverbandes Nord, erläutert: „Unsere Branche ist nicht in der Lage, die Arbeiten ins Ausland zu verlagern. Wir sind in Deutschland und hier wollen wir auch bleiben. Jedoch muss der benötige Umsatz inklusive Steuern auch zu erwirtschaften sein. Angesichts der geplanten Mindestlohnerhöhung sehe ich hier erhebliche Mehrbelastungen für unsere Unternehmen, die schwer oder zum Teil auch gar nicht mehr verkraftbar sind. Wir können nicht jede Kostensteigerung an unsere Auftraggeber weitergeben.“
Manfred Witzke, Vorsitzender des Fachverbandes Betonbohren und -sägen, betont auch Grundsätzliches zum Thema Mindestlohn: „Bereits die vorgegebene Orientierung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes an 60% des Durchschnittslohnes sollte kritisch hinterfragt werden. Arbeit soll sich natürlich für die Beschäftigten lohnen, muss aber für die Betriebe auch bezahlbar bleiben. Dies wird durch eine 17%-ige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes und den absehbaren weiteren Folgen für unsere Branche stark in Frage gestellt.“
Quelle: Deutscher Abbruchverband e. V. (Pressemitteilung)