Aktionsprogramm ist überfälliger Schritt – öffentliche Beschaffung bleibt zu unverbindlich.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft bewertet die heutige Befassung des Bundeskabinetts mit dem Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft als wichtigen Schritt zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Entscheidend sei nun aber, dass aus dem Programm konkrete gesetzliche Maßnahmen entstehen, die Kreislaufwirtschaft in der Praxis ankurbeln, Investitionen ermöglichen und verlässliche Märkte für Recyclingrohstoffe schaffen.
Dr. Andreas Bruckschen, Hauptgeschäftsführer des BDE, erklärt: „Die Verabschiedung des Aktionsprogramms ist überfällig und wesentlich. Entscheidend ist jetzt aber, dass daraus konkrete Gesetze und verbindliche Vorgaben entstehen. Die Unternehmen der privaten Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft brauchen Märkte für Recyclingrohstoffe, schnellere Genehmigungen, praxistaugliche Standards und eine öffentliche Beschaffung, die Recyclingrohstoffe tatsächlich nachfragt. Nur dann werden Investitionen in Sortierung, Aufbereitung, Recycling und Digitalisierung ausgelöst.“
Der BDE begrüßt, dass die Bundesregierung Kreislaufwirtschaft im Aktionsprogramm als Beitrag zu Rohstoffsicherung, Wettbewerbsfähigkeit und industrieller Wertschöpfung einordnet. Damit wird anerkannt, dass Kreislaufwirtschaft nicht allein Umweltpolitik ist, sondern auch Rohstoff-, Standort- und Industriepolitik.
Das Aktionsprogramm enthält wichtige Ansatzpunkte: die geplante Umsetzungsplattform, Investitions- und Innovationsförderung, Digitalisierung, Maßnahmen zur Rohstoffversorgung durch Kreislaufwirtschaft, die Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts, den Rezyklateinsatz bei Kunststoffen sowie den Runden Tisch zur Reduzierung des Brandrisikos durch Lithium-Batterien. Entscheidend ist nun, diese Punkte zügig in praxistaugliche gesetzliche Regelungen zu überführen.
Besonders kritisch bewertet der BDE den Kompromiss zur öffentlichen Beschaffung. Es ist eine verpasste Chance, dass sich die Koalition nicht dazu durchringen konnte, das große Potenzial der öffentlichen Beschaffung für die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie verbindlicher zu nutzen. Die Ankündigung, „die öffentliche Beschaffung mehr als bisher für die Kreislaufwirtschaft“ einzusetzen, geht zwar in die richtige Richtung, bleibt aber zu unkonkret.
Zwar ist es ein Schritt, dass Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung künftig über den Einsatz zirkulärer Produkte und Recyclingrohstoffe berichten sollen. Berichtspflichten ohne Lenkungswirkung allein schaffen aber noch keinen Markt. Öffentliche Beschaffung muss Kreislaufwirtschaft und den Einsatz von Recyclingrohstoffen verbindlich stärken. Der BDE hat bereits im Sommer 2025 mit einem Rechtsgutachten aufgezeigt, dass eine stärkere Berücksichtigung von Recyclingrohstoffen in der öffentlichen Beschaffung rechtssicher möglich ist, wenn Anforderungen transparent, produktbezogen, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig ausgestaltet werden.
Der BDE fordert daher, das Aktionsprogramm nicht als Abschluss der NKWS-Debatte zu verstehen, sondern als Startpunkt für konkrete Gesetzgebung.
Quelle: BDE





