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Batterie-Anpassungsgesetz: Der VKU fordert Nachbesserungen

Kommunen brauchen mehr Spielraum – Hersteller stärker in die Pflicht nehmen – Einweg-Vapes verbieten, um Brandrisiken zu reduzieren.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich die geplante Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542. Doch der aktuelle Referentenentwurf des Batt-EU-Anpassungsgesetzes (Batt-EU-AnpG) greift aus Sicht des VKU an entscheidenden Stellen zu kurz. In seiner Stellungnahme fordert der Verband konkrete Nachbesserungen – insbesondere bei der Rücknahme und Verwertung von Altbatterien.

„Die Kommunen sind bereit, Verantwortung für eine sichere und nachhaltige Batterierücknahme zu übernehmen“, betont Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena. „Dafür brauchen sie jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die ihnen Handlungsspielräume eröffnen und zugleich die Hersteller stärker in die Pflicht nehmen. Dazu gehört auch ein Verbot besonders gefährlicher Produkte wie Einweg-Vapes, um Brandrisiken zu reduzieren. Nur so lassen sich die EU-Vorgaben praxistauglich umsetzen.“

Zustimmung findet beim VKU, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger künftig neben Gerätealtbatterien auch Batterien aus leichten Elektrofahrzeugen wie E-Bikes oder E-Scootern aus privaten Haushalten zurücknehmen sollen. Dies entspreche ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit für Haushaltsabfälle. Voraussetzung sei jedoch, dass alle Entsorgungsträger rechtzeitig mit geeigneten Sammelbehältern ausgestattet werden – eine Aufgabe, die bislang nur schleppend vorankommt.

Kritisch sieht der VKU hingegen die geplanten Einschränkungen bei der Verwertung von Starterbatterien. In Zukunft dürfen die Kommunen diese Batterien nicht mehr selbst verwerten, sondern müssen sie an bestimmte Entsorgungsunternehmen abgeben, die von Rücknahmesystemen ausgewählt wurden. Der VKU fordert, die bisherige Praxis der Eigenverwertung beizubehalten – nicht zuletzt, weil Ausschreibungen oft zu realistischeren Erlösen führen, mit denen die Sammelleistung finanziert werden kann. Die EU-Verordnung lasse diesen Spielraum ausdrücklich zu.

Darüber hinaus warnt der Verband vor der wachsenden Brandgefahr durch Lithium-Batterien. Der VKU fordert ein Verbot besonders gefährlicher Produkte – etwa Einweg-Vapes – sowie die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Entsorgungsunternehmen, denen durch Batteriebrände ein Schaden entstanden ist.

Quelle: VKU

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