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EU-Bauprodukteverordnung: Neue Regelungen fördern umweltfreundliche Beschaffung

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat die neue EU-Bauprodukte-Verordnung im Grundsatz als wichtigen Schritt für die Kreislaufwirtschaft begrüßt. Zugleich fordert der Verband, geplante Ausnahmeregelungen möglichst streng zu begrenzen.

„Das jetzt vorliegende Regelwerk ist eine wichtige Überholung der bestehenden Vorgaben. Es fördert die Nachhaltigkeit im Bausektor und stärkt so das Vorhaben, möglichst viele recycelte Materialien in Bauprodukten zu nutzen und so nachhaltiger und klimaschonender zu bauen. Insbesondere begrüßen wir das jetzt beschlossene Green-Public-Procurement, das heißt die Anforderungen an eine nachhaltige öffentliche Beschaffung im Bausektor. Nicht nur für diesen Bereich gehört das schon seit Jahren zu den zentralen Forderungen des Verbandes“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.

Verwendung von Recyclingmaterialien muss gefördert werden

Am vergangenen Mittwoch hatten das Europaparlament und die Mitgliedstaaten ihre politische Einigung bei der Bauprodukteverordnung verkündet. Damit endete das seit Juli dieses Jahres laufende Trilogverfahren. Die jetzt überholte Verordnung legt den allgemeinen Rechtsrahmen fest, Details für die verschiedenen Produktgruppen werden nachfolgend in einzelnen Rechtsakten bestimmt. Die Neuerung verlangt, dass Bauprodukte zukünftig wiederverwendbar und recycelbar produziert werden müssen und die Verwendung von Recyclingmaterialien gefördert werden muss.

Zu diesem Zweck soll es beispielsweise ein neues Regelwerk für die öffentliche Auftragsvergabe in der EU geben. Hierbei wird die Europäische Kommission bevollmächtigt, durch delegierte Rechtsakte verbindliche Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit bei öffentlichen Ausschreibungen festzulegen. Grundsätzliches Ziel ist dabei, die Nachfrage für recycelte Bauprodukte anzuregen. Allerdings sieht die politische Einigung auch Ausnahmen vor. So sollen Mitgliedstaaten von den Vorgaben abweichen dürfen, wenn es keine geeigneten Angebote gibt oder die Kosten unverhältnismäßig hoch werden würden. Hierzu müsse mindestens eine zehnprozentige Kostensteigerung vorliegen.

Mitgliedstaatenhalten sich weiterhin Schlupflöcher offen

Aus Sicht des BDE hat der Vorschlag neue, verbindliche Nachhaltigkeitskriterien einzuführen, große Hoffnungen geweckt, dass nun auch die öffentliche Hand Umweltaspekte bei der Vergabe von Bauaufträgen beachten muss. Leider zeige die politische Einigung jedoch auch, dass Mitgliedstaaten sich weiterhin Schlupflöcher offenhalten.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die neue Bauprodukteverordnung zeigt den richtigen Pfad und bedeutet eine grundsätzliche Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Die neuen Vorgaben für das öffentliche Beschaffungswesen setzen hierfür Maßstäbe, die den Markt für recycelte und wiederverwendete Bauprodukte deutlich anregen werden. Anforderungen dieser Art ziehen auch immer Investitionen in Recyclingtechnologien und nachhaltige Bauvorhaben nach sich. Vor diesem Hintergrund sind die geplanten Ausnahmeregelungen sicherlich der falsche Weg. Eine Kostensteigerung von nur zehn Prozent als unverhältnismäßig und damit als Grund, auf nachhaltiges Bauen zu verzichten, anzusehen, ist kontraproduktiv und lässt die Vorgaben ins Leere laufen.“

Die vorläufige Einigung muss nun noch förmlich vom Europaparlament und dem Rat angenommen werden. Wegen der im Juni anstehenden Europawahlen und den Vorlaufzeiten in den Institutionen ist damit zu rechnen, dass die Verordnung erst gegen Ende 2024 in Kraft treten wird.

Quelle: BDE

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