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Mehr Schutz für unsere Trinkwasser-Ressourcen

Neue Verordnung zur Sicherheit in Trinkwassereinzugsgebieten tritt in Kraft.

Rohwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser in Trinkwassereinzugsgebieten sollen präventiv besser geschützt werden können. Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV), die heute in Kraft tritt, legt fest, welche Anforderungen an die Bewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Trinkwasserversorgungen gestellt werden. So sollen Belastungen, die zur Verunreinigung von Wasserkörpern führen können, denen Trinkwasser entnommen wird, vermieden, reduziert und besser beherrscht werden. Der Aufwand, der sonst im Bereich der Trinkwasseraufbereitung betrieben werden muss, soll dadurch verringert werden.

Risikobasierter Ansatz implementiert

Mit der neuen Verordnung werden künftig die Trinkwassereinzugsgebiete mit Blick auf mögliche Risiken für die Wasserbeschaffenheit bewertet und einem Risikomanagement unterzogen. Mit der EU-Trinkwasserrichtlinie wurde ein risikobasierter Ansatz implementiert. Dieser basiert auf dem Vorsorgeprinzip und zielt darauf ab, dass in der Trinkwasserversorgung ein vorausschauendes und zielgenaues Qualitätsmanagement betrieben wird.

Der risikobasierte Ansatz nach der EU-Trinkwasserrichtlinie betrifft die gesamte Versorgungskette: von den Wassereinzugsgebieten über die Gewinnung, die Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Trinkwassers bis hin zu den Trinkwasserinstallationen in Gebäuden. Die Trinkwassereinzugsgebiete sind zukünftig zu bewerten und einem Risikomanagement zu unterziehen, das an die jeweils vor Ort bestehenden Verhältnisse angepasst ist. So sollen frühzeitig potenzielle mikrobielle sowie chemische Risiken und Gefährdungen für die Trinkwassereinzugsgebiete erkannt werden, um darauf angemessen reagieren zu können. Die TrinkwEGV dient der Umsetzung insbesondere der Artikel 7 und 8 der EU-Trinkwasserrichtlinie. Die TrinkwEGV ergänzt damit die Vorschriften der Trinkwasserverordnung, in der der Schutz des Trinkwassers ab der Wassergewinnung durch den Versorger nach dem risikobasierten Ansatz für die Zukunft bereits geregelt ist.

Quelle: Bundesumweltministerium

Weiterführende Informationen:
EU-Trinkwasserrichtlinie (externer Link)
Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (externer Link BGBlatt)
Trinkwasserverordnung (externer Link BGBl)
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