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Einwegkunststofffonds – Online-Fachkonferenz am 27. September 2022

Die Akademie Dr. Obladen, der Verband kommunaler Unternehmen und die [GGSC] Seminare GmbH laden herzlich zu dieser Kooperationsveranstaltung ein.

Der Einwegkunststofffonds nimmt die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte finanziell in die Pflicht. Sie müssen sich künftig an den Kosten des Littering, der Behandlung der Abfallprodukte und an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Die Konferenz gibt einen Überblick über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, den Inhalt des Einwegkunststofffondsgesetzes und des Entwurfes der Verordnung. Die Vortragenden erläutern die zentralen Regelungen des Einwegkunststofffondsgesetzes, die Verwaltung durch das Umweltbundesamt und die Grundzüge der Finanzierung. Anspruchsberechtigte wie örE, Gemeinden als Reinigungspflichtige oder Zweckverbände erhalten erste Antworten zur Registrierung, zu den Leistungsmeldungen und zur Abrechnung. Die Konferenz legt einen Schwerpunkt auf die sich für die Kommunen ergebenden Ansprüche und gibt Tipps, wie die sich für die Bereiche Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Grünflächenpflege neu ergebenden Aufgaben bewältigt werden können.

Seminarschwerpunkte

Dr. J. Doumet: Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie

  • Ziele und Instrumente der Richtlinie
  • Handlungsspielraum der EU-Mitglieder
  • Bisherige Umsetzung der EWL-RL und offene Punkte

Dr. H. Thärichen: Der Einwegkunststofffonds aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe

  • Daten und Fakten zum Littering
  • Überblick über den Entwurf des Einwegkunststofffondsgesetzes
  • Unterstützung für kommunale Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen sowie kommunale Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung

K. Jänicke: Ausgewählte Fragen zum Gesetz

  • Ausgewählte Regelungen des Entwurfes des Einwegkunststofffondsgesetzes
  • Wer ist zuständig? Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Straßenreinigung und Grünflächenpflege Unterschiede in den Bundesländern
  • Überlegungen zum Kommunalabgabenrecht, zu weiteren finanziellen Auswirkungen und zur kommunalen Zusammenarbeit

Grube; R. Wiesner: Organisation und Umsetzung

  • Verwaltung des Einwegkunststofffonds durch das UBA
  • Register der Hersteller und Abgabepflicht
  • Register der Anspruchsberechtigten

Dr. F. Wenzel: Ansprüche, Rechte und Pflichten des örE und anderer juristischer Personen öffentlichen Rechts

  • Überlegungen zur finanziellen Ausgestaltung.
  • Berechnung der Abgabe und der auszuzahlenden Fondsmittel.
  • Verordnung und Punktesystem.

Reuter: Ausgestaltung des Kosten- und Mittelauskehrmodells

  • Überlegungen zur finanziellen Ausgestaltung
  • Berechnung der Abgabe und der auszuzahlenden Fondsmittel
  • Verordnung und Punktesystem

Online-Fachkonferenz Einwegkunststofffonds: 27.09.2022, 09:00 bis 12:30 Uhr. Die Einzelheiten zum Seminar und das Anmeldeformular sind hier zu finden. Melden Sie sich noch heute an und übersenden Sie Ihre Fragen an die Akademie Dr. Obladen: info@obladen.de, www.obladen.de

Quelle: [GGSC] Seminare GmbH

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