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Batterierücknahmesysteme der Landbell Group erfüllen gestiegene Sammelverpflichtungen

System der DS Entsorgung erreicht Sammelquote von 55,9 Prozent.

Die von der Landbell Group betriebenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien haben die gesetzlichen Sammelverpflichtungen für das Jahr 2021 erfüllt. Die sogenannten Erfolgskontrollen wurden zum 30. April festgestellt und an das Umweltbundesamt übermittelt. Das System der DS Entsorgungs- und Dienstleistungs- GmbH erreichte eine Sammelquote von 55,9 Prozent und konnte die geforderte Mindestquote von 50 Prozent deutlich übertreffen. Auch das neu gegründete Rücknahmesystem der Landbell GmbH konnte die Sammelverpflichtungen auf Anhieb übererfüllen. Die im Batteriegesetz vorgesehene Mindestquote war im Vergleich zum Vorjahr 2020 um 5 Prozentpunkte angehoben worden.

Grund für die gestiegene Sammelquote der DS Entsorgung ist unter anderem, dass das System im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der angebundenen Sammelstellen um zehn Prozent ausbauen konnte. Dabei gab es insbesondere bei den sogenannten freiwilligen Sammelstellen einen deutlichen Zuwachs. Das Rücknahmesystem erhielt zum 1. Januar 2022 eine Neugenehmigung durch die Stiftung Elektro-Altgeräte Register, nachdem das Batteriegesetz ein Auslaufen der Genehmigungen aller Rücknahmesysteme für Gerätebatterien zum 31. Dezember 2021 vorgesehen hatte.

Das im vergangenen Jahr neu gegründete und seit dem 18. November im Betrieb befindliche System der Landbell GmbH erreichte eine Sammelquote von 1.531 Prozent. Die außergewöhnliche Höhe der Quote ist auf Sondereffekte wie den vergleichsweise kurzen Berichtszeitraum von weniger als anderthalb Monaten zurückzuführen. Für das laufende Jahr dürfte sich dieser Wert normalisieren.

Erfreulich ist, dass die Rücknahmesysteme der Landbell Group eine deutliche Zunahme von Registrierungen von sogenannten Marktplatzverkäufern, also Verkäufern auf Online-Plattformen, feststellen konnte. Hintergrund dürfte die bereits in Kraft getretene Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sein, die ab 1. Januar 2023 vorsieht, Betreiber
elektronischer Marktplätze das Anbieten von Elektrogeräten nur dann ermöglichen dürfen, wenn der entsprechende Hersteller ordnungsgemäß registriert ist. Auch wenn diese Pflicht nicht für Batterien gilt, zeigen die gestiegenen Registrierungen auch von Verkäufern von Batterien, dass das Bewusstsein für das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung weiter zunimmt.

Quelle: Landbell Group

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