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„Den freien Handel mit Stahlschrott nicht behindern“

BDSV: Exportrestriktionen stellen eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung der europäischen Stahlrecyclingbranche mit negativen Folgen für die gesamte europäische Stahlindustrie dar.

Im Zusammenhang mit den aktuellen Beratungen der Änderungsvorschläge zur Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (VVA) im Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI-Kommission) warnt die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling und Entsorgungsunternehmen e. V. (BDSV) nochmals eindringlich davor, den freien und fairen Handel mit Rohstoffen aus dem Recycling, insbesondere Stahlschrott, zu behindern.

Forderungen des europäischen Stahlverbands Eurofer, jüngst veröffentlicht in einer Pressemitteilung, für noch weitergehende Exporthemmnisse des „Klimaschutzprodukts Stahlschrott“ weist die BDSV mit aller Entschiedenheit zurück:

„Die EU ist eine der wenigen Wirtschaftsräume weltweit, in der Rohstoffe aus dem Recycling, die anstelle von Primärrohstoffen eingesetzt werden können und damit einen positiven Umwelteffekt haben, als Abfall eingestuft werden. Die Beibehaltung dieser systemischen Einordnung stellt per se eine massive Benachteiligung der europäischen Stahlrecyclingbranche gegenüber weltweiten Marktteilnehmern dar und behindert den Übergang zu einer kreislauforientierten und klimaneutralen Wirtschaft in Europa und darüber hinaus. Derzeit übersteigt das Schrottaufkommen in der EU die Nachfrage der europäischen Stahlwerke. Die in das außereuropäische Ausland exportierten Stahlschrottmengen von 19 Millionen Tonnen im Jahr 2021 tragen dazu bei, dass auch in diesen Ländern durch die Substitution von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe Ressourcen, Energie und CO2 eingespart werden. Klimaschutz ist eine weltweite Herausforderung und macht nicht an den Grenzen der EU halt.

Während die europäische Stahlindustrie weiterhin auch Rohstoffe aus dem Recycling aus Drittländern importiert, stellen die geplanten – und von der Eurofer darüber hinaus vorgeschlagenen – Exportrestriktionen eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung der europäischen Stahlrecyclingbranche mit negativen Folgen für die gesamte europäische Stahlindustrie dar. Durch eine weitergehende Einschränkung würde der internationale Wettbewerb stark verzerrt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Recyclingwirtschaft nachhaltig geschwächt. Im Recyclingkreislauf der EU befindliche Stoffmengen würden dann wegen der eintretenden Unwirtschaftlichkeit reduziert und die etwa 300.000 lokalen Arbeitsplätze innerhalb der EU konkret in ihrem Bestand gefährdet. Wir lehnen deshalb diesen jüngsten, erkennbar protektionistisch motivierten Vorschlag der europäischen Stahlhersteller entschieden ab.“

Die BDSV fordert Unterscheidung zwischen Rohstoffe aus dem Recycling und nicht behandelten Abfällen:

„Die BDSV bekräftigt eindringlich ihre Forderung gegenüber der EU-Kommission und der ENVI-Kommission, endlich eine Unterscheidung zwischen direkt einsetzbaren, qualitätsgesicherten Rohstoffen aus dem Recycling und nicht behandelten Abfällen einzuführen. Die Verbringung solcher Recyclingrohstoffe, die keine Gefahr für die Umwelt darstellen und damit internationalen Qualitätsstandards entsprechen, muss daher in OECD- und Nicht-OECD-Länder weiterhin möglich bleiben. Als Kriterien schlägt die BDSV das Durchlaufen einer abfallspezifischen Behandlung und die Einhaltung von Qualitätsspezifikationen der Industrie oder von Normen vor.“

Quelle: BDSV

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