Anzeige

Entsorgung gefährlicher Abfälle: Missachtung von Hinweispflichten

Viele Onlinehändler missachten gesetzliche Hinweispflichten zur Entsorgung gefährlicher Abfälle. Dies ist das Ergebnis durchgeführter Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Untersucht hatte die DUH gesetzlich verpflichtende Hinweise zur Rückgabemöglichkeit schadstoffhaltiger Füllgüter, wie zum Beispiel gebrauchter Bauschaumdosen. Restentleerte Bauschaumdosen beinhalten gesundheits- und umweltgefährdende Reststoffe. Daher werden diese als gefährlicher Abfall eingestuft und müssen separat gesammelt werden. Kein einziger von insgesamt zehn untersuchten Onlinehändlern setzte die Informationspflichten aus dem Verpackungsgesetz um. Weder wurden auf den Angebotsseiten verbrauchergerecht Informationen zu Rückgabemöglichkeiten bereitgestellt noch Informationsblätter den bestellten Produkten beigelegt.

„Der Onlinehandel boomt gerade in der Corona-Krise. Trotzdem werden gesetzliche Informationspflichten zur Entsorgung gefährlicher Abfälle nicht umgesetzt. Insbesondere bei schadstoffhaltigen Produkten ist eine ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung von besonderer Bedeutung. Onlinehändler müssen umgehend nachbessern und die unteren Abfallbehörden die Einhaltung der Informationspflichten endlich kontrollieren. Verstöße gegen Informationspflichten sind keine Kleinigkeit, sondern können Verbraucherinnen und Verbraucher akut gefährden“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Die DUH fordert die unteren Abfallbehörden auf, unverzüglich gesetzliche Informationspflichten von Onlinehändlern zu überprüfen und deren Einhaltung sicherzustellen. Werden schadstoffhaltige Abfälle falsch entsorgt, können diese die Umwelt sowie die Gesundheit von Verbrauchern gefährden. Für den Fall, dass die Vollzugsbehörden ihren Pflichten weiterhin nicht nachkommen, kündigt die DUH weitere Tests und gegebenenfalls Klagen an.

Gegen Verstöße der Stabilo Werkzeugfachmarkt GmbH konnte die DUH rechtlich erfolgreich vorgehen. Nachdem sich das Unternehmen geweigert hatte, Verstöße gegen Informationspflichten in Zukunft auszuschließen, klagte die DUH vor dem Landgericht Tübingen und bekam Recht. Eine ebenfalls von der DUH erhobene Klage gegen die Baumarktkette Hellweg vor dem Landgericht Dortmund steht noch zur Entscheidung aus. Die Verhandlung findet am 30. Juni 2021 statt.

„Wir fordern Onlinehändler dazu auf, Verbraucherinnen und Verbraucher auf jeder einzelnen Produktseite über die Entsorgung schadstoffhaltiger Produkte wie Bauschaumdosen zu informieren. Technische Hinweise auf Sicherheitsdatenblättern, die auf der Internetseite des Händlers irgendwo versteckt abgelegt werden, sind nicht akzeptabel. Bereits beim Kauf sollten Kundinnen und Kunden gut lesbar und transparent informiert werden“, fordert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation