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EU-Klimaneutralität bis 2050: Europäisches Parlament erzielt Einigung mit Rat

Das neue EU-Klimagesetz erhöht das Emissionsreduktionsziel bis 2030 von 40 auf mindestens 55 Prozent. Der Abbau von bereits emittierten Treibhausgasen kann dazu beitragen, auf 57 Prozent zu kommen.

Das Europäische Parlament hat am Dienstagabend (20.04.2021) eine informelle Einigung mit den Mitgliedstaaten über das EU-Klimagesetz erzielt, wenige Tage vor dem Klimagipfel von US-Präsident Biden.

Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Das neue Gesetz verwandelt dieses politische Versprechen in eine Verpflichtung. Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen jene Rechtssicherheit und Planbarkeit, die sie brauchen, um den Übergang zur Klimaneutralität zu gestalten. Nach 2050 strebt die EU negative Emissionen an.

Ziele für 2030 und 2040

Das neue EU-Klimagesetz erhöht das EU-Emissionsreduktionsziel bis 2030 von 40 auf mindestens 55 Prozent gegenüber den Werten von 1990. Neben der Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen sollen auch bereits emittierte Treibhausgase abgebaut werden. Dadurch sollen Emissionen von Branchen kompensiert werden, in denen sich die Reduzierung besonders schwierig darstellt.

Um sicherzustellen, dass bis 2030 genügend Reduktionen erreicht werden, wird der Beitrag des Abbaus zum Klimaziel 2030 auf 225 Mt CO2-Äquivalente begrenzt. Die Europäische Kommission bestätigte in einer schriftlichen Erklärung, dass sie eine Überarbeitung der Lulucf-Verordnung vorschlagen wird. Diese regelt die Treibhausgas-Emissionen und den Abbau durch Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, um die Kohlenstoffsenken in der EU bis 2030 auf ein Niveau über 300 Mt CO2-Äquivalent zu erhöhen, was de facto einem Reduktionsziel von 57 Prozent für 2030 entsprechen würde.

Die Kommission wird spätestens sechs Monate nach der ersten globalen Bestandsaufnahme des Pariser Abkommens einen Vorschlag für ein Ziel für 2040 vorlegen. Im Einklang mit dem Vorschlag des Europäischen Parlaments muss die Kommission das geplante Treibhausgas-Budget der EU berücksichtigen. Diese gibt die gesamten Treibhausgas-Emissionen an, die voraussichtlich emittiert werden können, ohne die Verpflichtung der EU im Rahmen des Pariser Abkommens für den Zeitraum 2030-2050 zu gefährden.

Europäischer wissenschaftlicher Beirat zum Klimawandel

Angesichts der Bedeutung unabhängiger wissenschaftlicher Beratung wird, wie vom Parlament vorgeschlagen, ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium eingerichtet, um die Kohärenz der Politik zu bewerten und die Fortschritte zu überwachen. Der Beirat wird aus 15 wissenschaftlichen Expertinnen und Experten bestehen, die für vier Jahre ernannt werden.

Die Kommission wird auch sektorspezifische Klimadialoge und Partnerschaften fördern, indem sie die wichtigsten Akteure zusammenbringt. Dadurch sollen Branchen ermutigt werden, Fahrpläne in Richtung Klimaneutralität zu erstellen.

Nächste Schritte

Die Vereinbarung wird nun dem Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Plenum des Europäischen Parlaments sowie dem Rat der Europäischen Union zur Annahme vorgelegt. Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Quelle: Europäisches Parlament

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